Ärztliche Strafbarkeitsrisiken beim Verschreiben von Arzneimitteln für medizinisch nicht indizierte lifestyle Zwecke

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Ärztliche Strafbarkeitsrisiken beim Verschreiben von Arzneimitteln für medizinisch nicht indizierte lifestyle Zwecke. / Magnus, Dorothea; Bublitz, Christoph; Repantis, Dimitris.
In: medstra , Vol. 1, No. 4, 2015, p. 205-214.

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abstract = "Die Frage nach {\"a}rztlichen Strafbarkeitsrisiken beim zulassungs{\"u}berschreitenden Verschreiben von Arzneimitteln f{\"u}r nicht therapeutische Zwecke ist von rechtlicher wie praktischer Bedeutung. Zum einen steigt der Gebrauch von Arzneimitteln zu lifestyle oder enhancement Zwecken durch gesunde Menschen im Zeitalter der wunscherf{\"u}llenden Medizin stetig an. Zum anderen ist die Frage bislang kaum er{\"o}rtert worden, ob sich {\"A}rzte strafbar machen, wenn sie Arzneien zu nicht therapeutischen Zwecken verschreiben. Schon der in der {\"a}rztlichen Praxis nicht wegzudenkende therapeutische off-label Gebrauch ist von rechtlichen Unsicherheiten umgeben, welche sich beim nicht-therapeutischen Gebrauch noch potenzieren. In Frage steht insbesondere eine Strafbarkeit wegen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln ohne Zulassung (§ 96 Nr. 5 i.V.m. § 21 Abs. 1 AMG), wenn sich der Arzt die Abgabe der Arzneien durch Apotheker {\"u}ber die Regeln der mittelbaren- und Mitt{\"a}terschaft zurechnen lassen muss. Gleichwohl, so das Fazit, stehen einer Strafbarkeit des verschreibenden Arztes grundlegende Erw{\"a}gungen {\"u}ber die Reichweite des AMG und die Selbstbestimmung des Konsumenten entgegen.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Dorothea Magnus and Christoph Bublitz and Dimitris Repantis",
year = "2015",
language = "Deutsch",
volume = "1",
pages = "205--214",
journal = "medstra ",
issn = "2199-4323",
publisher = "C.F. M{\"u}ller",
number = "4",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Ärztliche Strafbarkeitsrisiken beim Verschreiben von Arzneimitteln für medizinisch nicht indizierte lifestyle Zwecke

AU - Magnus, Dorothea

AU - Bublitz, Christoph

AU - Repantis, Dimitris

PY - 2015

Y1 - 2015

N2 - Die Frage nach ärztlichen Strafbarkeitsrisiken beim zulassungsüberschreitenden Verschreiben von Arzneimitteln für nicht therapeutische Zwecke ist von rechtlicher wie praktischer Bedeutung. Zum einen steigt der Gebrauch von Arzneimitteln zu lifestyle oder enhancement Zwecken durch gesunde Menschen im Zeitalter der wunscherfüllenden Medizin stetig an. Zum anderen ist die Frage bislang kaum erörtert worden, ob sich Ärzte strafbar machen, wenn sie Arzneien zu nicht therapeutischen Zwecken verschreiben. Schon der in der ärztlichen Praxis nicht wegzudenkende therapeutische off-label Gebrauch ist von rechtlichen Unsicherheiten umgeben, welche sich beim nicht-therapeutischen Gebrauch noch potenzieren. In Frage steht insbesondere eine Strafbarkeit wegen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln ohne Zulassung (§ 96 Nr. 5 i.V.m. § 21 Abs. 1 AMG), wenn sich der Arzt die Abgabe der Arzneien durch Apotheker über die Regeln der mittelbaren- und Mittäterschaft zurechnen lassen muss. Gleichwohl, so das Fazit, stehen einer Strafbarkeit des verschreibenden Arztes grundlegende Erwägungen über die Reichweite des AMG und die Selbstbestimmung des Konsumenten entgegen.

AB - Die Frage nach ärztlichen Strafbarkeitsrisiken beim zulassungsüberschreitenden Verschreiben von Arzneimitteln für nicht therapeutische Zwecke ist von rechtlicher wie praktischer Bedeutung. Zum einen steigt der Gebrauch von Arzneimitteln zu lifestyle oder enhancement Zwecken durch gesunde Menschen im Zeitalter der wunscherfüllenden Medizin stetig an. Zum anderen ist die Frage bislang kaum erörtert worden, ob sich Ärzte strafbar machen, wenn sie Arzneien zu nicht therapeutischen Zwecken verschreiben. Schon der in der ärztlichen Praxis nicht wegzudenkende therapeutische off-label Gebrauch ist von rechtlichen Unsicherheiten umgeben, welche sich beim nicht-therapeutischen Gebrauch noch potenzieren. In Frage steht insbesondere eine Strafbarkeit wegen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln ohne Zulassung (§ 96 Nr. 5 i.V.m. § 21 Abs. 1 AMG), wenn sich der Arzt die Abgabe der Arzneien durch Apotheker über die Regeln der mittelbaren- und Mittäterschaft zurechnen lassen muss. Gleichwohl, so das Fazit, stehen einer Strafbarkeit des verschreibenden Arztes grundlegende Erwägungen über die Reichweite des AMG und die Selbstbestimmung des Konsumenten entgegen.

KW - Rechtswissenschaft

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 1

SP - 205

EP - 214

JO - medstra

JF - medstra

SN - 2199-4323

IS - 4

ER -