Ärztliche Strafbarkeitsrisiken beim Verschreiben von Arzneimitteln für medizinisch nicht indizierte lifestyle Zwecke

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Die Frage nach ärztlichen Strafbarkeitsrisiken beim zulassungsüberschreitenden Verschreiben von Arzneimitteln für nicht therapeutische Zwecke ist von rechtlicher wie praktischer Bedeutung. Zum einen steigt der Gebrauch von Arzneimitteln zu lifestyle oder enhancement Zwecken durch gesunde Menschen im Zeitalter der wunscherfüllenden Medizin stetig an. Zum anderen ist die Frage bislang kaum erörtert worden, ob sich Ärzte strafbar machen, wenn sie Arzneien zu nicht therapeutischen Zwecken verschreiben. Schon der in der ärztlichen Praxis nicht wegzudenkende therapeutische off-label Gebrauch ist von rechtlichen Unsicherheiten umgeben, welche sich beim nicht-therapeutischen Gebrauch noch potenzieren. In Frage steht insbesondere eine Strafbarkeit wegen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln ohne Zulassung (§ 96 Nr. 5 i.V.m. § 21 Abs. 1 AMG), wenn sich der Arzt die Abgabe der Arzneien durch Apotheker über die Regeln der mittelbaren- und Mittäterschaft zurechnen lassen muss. Gleichwohl, so das Fazit, stehen einer Strafbarkeit des verschreibenden Arztes grundlegende Erwägungen über die Reichweite des AMG und die Selbstbestimmung des Konsumenten entgegen.
Original languageGerman
Journalmedstra
Volume1
Issue number4
Pages (from-to)205-214
Number of pages10
ISSN2199-4323
Publication statusPublished - 2015
Externally publishedYes

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  • Law