Der Prozess der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in Deutschland
Research output: Contributions to collected editions/works › Contributions to collected editions/anthologies › Research › peer-review
Standard
Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Schulleistungserhebungen. Wiesbaden: Springer VS, 2015. p. 129-152.
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RIS
TY - CHAP
T1 - Der Prozess der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in Deutschland
AU - Sälzer, Christine
AU - Gebhardt, Markus
AU - Müller, Katharina
AU - Pauly, Elena
PY - 2015
Y1 - 2015
N2 - Die institutionelle Organisation der sonderpädagogischen Förderung ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Da jedoch die Ausgestaltung den einzelnen Bundesländern überlassen ist, zeichnet sich die Bildungslandschaft in Deutschland durch eine breite Vielfalt unterschiedlicher institutioneller Organisationsformen sowie Kriterien und Verfahren zur Bestimmung sonderpädagogischen Förderbedarfs aus. Dieser Beitrag greift die besondere Situation der Diagnostik in Deutschland auf und beschreibt den aktuellen Stand der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den 16 Bundesländern. Die Grundlage für diesen Übersichtsbeitrag bilden verschriftlichte offizielle Regelungen wie Gesetzestexte oder Publikationen der Kultusministerien. Im Rahmen des Überblicks werden insbesondere Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Ländern herausgearbeitet. Im Vordergrund steht die Bündelung der trotz bundesweit einheitlichen Empfehlungen länderspezifisch stark differenzierenden Prozeduren. Vor allem der Prozess der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in Deutschland ist im Vergleich der Bundesländer stark unterschiedlich. Der Diagnoseprozess kann neben den Eltern des Kindes auch durch institutionelle Akteure angestoßen werden und zieht am Ende eine Entscheidung über die zu besuchende Schule nach sich. Der Weg in die Förderschule bzw. eine integrative Beschulungsform beginnt sehr vielfältig und endet, zumindest theoretisch, in allen 16 Bundesländern bei der Schulaufsichtsbehörde, die die letztgültige Entscheidung bezüglich der zu besuchenden Schule trifft.
AB - Die institutionelle Organisation der sonderpädagogischen Förderung ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Da jedoch die Ausgestaltung den einzelnen Bundesländern überlassen ist, zeichnet sich die Bildungslandschaft in Deutschland durch eine breite Vielfalt unterschiedlicher institutioneller Organisationsformen sowie Kriterien und Verfahren zur Bestimmung sonderpädagogischen Förderbedarfs aus. Dieser Beitrag greift die besondere Situation der Diagnostik in Deutschland auf und beschreibt den aktuellen Stand der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den 16 Bundesländern. Die Grundlage für diesen Übersichtsbeitrag bilden verschriftlichte offizielle Regelungen wie Gesetzestexte oder Publikationen der Kultusministerien. Im Rahmen des Überblicks werden insbesondere Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Ländern herausgearbeitet. Im Vordergrund steht die Bündelung der trotz bundesweit einheitlichen Empfehlungen länderspezifisch stark differenzierenden Prozeduren. Vor allem der Prozess der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in Deutschland ist im Vergleich der Bundesländer stark unterschiedlich. Der Diagnoseprozess kann neben den Eltern des Kindes auch durch institutionelle Akteure angestoßen werden und zieht am Ende eine Entscheidung über die zu besuchende Schule nach sich. Der Weg in die Förderschule bzw. eine integrative Beschulungsform beginnt sehr vielfältig und endet, zumindest theoretisch, in allen 16 Bundesländern bei der Schulaufsichtsbehörde, die die letztgültige Entscheidung bezüglich der zu besuchenden Schule trifft.
KW - Erziehungswissenschaften
U2 - 10.1007/978-3-658-06604-8_5
DO - 10.1007/978-3-658-06604-8_5
M3 - Aufsätze in Sammelwerken
SN - 978-3-658-06603-1
SP - 129
EP - 152
BT - Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Schulleistungserhebungen
PB - Springer VS
CY - Wiesbaden
ER -