Zu den Voraussetzungen einer Musterfeststellungsklage bezüglich Schadensersatzansprüchen von Käufern abgasmanipulierter Diesel-Pkw: ZPO §§263, 264, 606, 610; BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – VI ZB 59/18 (OLG Braunschweig), ZIP 2019, 1982 = WM 2019, 1900

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenAnmerkungen zu GerichtsurteilenForschung

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Leitsätze des Gerichts:
1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.
2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.
3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftEWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Jahrgang35
Ausgabenummer23
Seiten (von - bis)737-738
Anzahl der Seiten2
ISSN0177-9303
PublikationsstatusErschienen - 06.12.2019