Zu den Voraussetzungen einer Musterfeststellungsklage bezüglich Schadensersatzansprüchen von Käufern abgasmanipulierter Diesel-Pkw: ZPO §§263, 264, 606, 610; BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – VI ZB 59/18 (OLG Braunschweig), ZIP 2019, 1982 = WM 2019, 1900
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Anmerkungen zu Gerichtsurteilen › Forschung
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in: EWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Jahrgang 35, Nr. 23, 06.12.2019, S. 737-738.
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T1 - Zu den Voraussetzungen einer Musterfeststellungsklage bezüglich Schadensersatzansprüchen von Käufern abgasmanipulierter Diesel-Pkw
T2 - ZPO §§263, 264, 606, 610; BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – VI ZB 59/18 (OLG Braunschweig), ZIP 2019, 1982 = WM 2019, 1900
AU - Halfmeier, Axel
PY - 2019/12/6
Y1 - 2019/12/6
N2 - Leitsätze des Gerichts:1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.
AB - Leitsätze des Gerichts:1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.
KW - Rechtswissenschaft
M3 - Anmerkungen zu Gerichtsurteilen
VL - 35
SP - 737
EP - 738
JO - EWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
JF - EWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
SN - 0177-9303
IS - 23
ER -