Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer

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Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer. / Velte, Patrick; Stawinoga, Martin.

in: Steuern und Bilanzen , Jahrgang 18, Nr. 8, 2016, S. 297-302.

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RIS

TY - JOUR

T1 - Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG).

T2 - Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer

AU - Velte, Patrick

AU - Stawinoga, Martin

PY - 2016

Y1 - 2016

N2 - Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am 17.3.2016 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.

AB - Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am 17.3.2016 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 18

SP - 297

EP - 302

JO - Steuern und Bilanzen

JF - Steuern und Bilanzen

SN - 1615-8024

IS - 8

ER -