Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer

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Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am 17.3.2016 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftSteuern und Bilanzen
Jahrgang18
Ausgabenummer8
Seiten (von - bis)297-302
Anzahl der Seiten6
ISSN1615-8024
PublikationsstatusErschienen - 2016

Zugehörige Projekte

  • Regulatory delevopment in Accounting, Auditing & Corporate Governance

    Projekt: Forschung