Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer
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In: Steuern und Bilanzen , Vol. 18, No. 8, 2016, p. 297-302.
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TY - JOUR
T1 - Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG).
T2 - Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer
AU - Velte, Patrick
AU - Stawinoga, Martin
PY - 2016
Y1 - 2016
N2 - Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am 17.3.2016 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.
AB - Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am 17.3.2016 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.
KW - Betriebswirtschaftslehre
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 18
SP - 297
EP - 302
JO - Steuern und Bilanzen
JF - Steuern und Bilanzen
SN - 1615-8024
IS - 8
ER -