Externe Rotation, Begrenzung von Prüfung und Beratung sowie Joint Audits: Eine kritische Würdigung zur Ausübung der EU-Mitgliedstaatenwahlrechte nach dem AReG
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Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) sieht bei der Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) eine Vielzahl von Maß-nahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Prüfungsqualität vor. Hintergrund ist die Verordnung (EU) Nr. 537/2014, wobei der nationale Gesetzgeber mit dem AReG einige Mitgliedstaatenwahlrechte ausgeübt hat, welche die Reichweite der EU-Regulierungen abmildern. Vor diesem aktuellen Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit drei Initiativen, die im Mittelpunkt der Diskussion der EU-Prüferreform standen: die externe Pflichtrotation, die Begrenzung einer kombinierten Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers sowie die Durchführung von Joint Audits. Neben einer normativen Analyse nach dem AReG wird der Einfluss der in Rede stehenden Maßnahmen auf die Prüfungsqualität auf der Grundlage jüngerer empirischer Ergebnisse untersucht. Wenngleich das Ziel einer Harmonisierung der europäischen Abschlussprüfung beeinträchtigt wird, steht die Nutzung der EU-Mitgliedstaatenwahlrechte nach dem AReG mit den uneinheitlichen ökonomischen Wirkungszusammenhängen scheinbar in einem direkten Zusammenhang.
Original language | German |
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Journal | Deutsches Steuerrecht |
Volume | 54 |
Issue number | 33 |
Pages (from-to) | 1944-1949 |
Number of pages | 6 |
ISSN | 0012-1347 |
Publication status | Published - 2016 |
- Management studies