Zwingende Umwelt- und Sozialkompetenz im Vorstand und Aufsichtsrat? Eine Stellungnahme vor dem Hintergrund der nationalen Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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Die bisherigen EU-Regulierungen zum EU-Green-Deal-Projekt sehen keine zwingende Nachhaltigkeitsexpertise im Vorstand und Aufsichtsrat vor. Nach der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den flankierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) muss zumindest eine Angabe hierüber im Nachhaltigkeitsbericht erfolgen. Für börsennotierte Aktiengesellschaften empfiehlt überdies der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) die Nachhaltigkeitsexpertise für den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. Der vorliegende Beitrag spricht sich für eine zwingende Umwelt- und Sozialkompetenz im Vorstand und Aufsichtsrat aus, die im Rahmen der nationalen Umsetzung der CSRD berücksichtigt werden sollte.
Original languageGerman
JournalDeutsches Steuerrecht
ISSN0012-1347
Publication statusE-pub ahead of print - 2024