Externe Rotation, Begrenzung von Prüfung und Beratung sowie Joint Audits: Eine kritische Würdigung zur Ausübung der EU-Mitgliedstaatenwahlrechte nach dem AReG
Research output: Journal contributions › Journal articles › Research › peer-review
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In: Deutsches Steuerrecht, Vol. 54, No. 33, 2016, p. 1944-1949.
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TY - JOUR
T1 - Externe Rotation, Begrenzung von Prüfung und Beratung sowie Joint Audits
T2 - Eine kritische Würdigung zur Ausübung der EU-Mitgliedstaatenwahlrechte nach dem AReG
AU - Velte, Patrick
PY - 2016
Y1 - 2016
N2 - Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) sieht bei der Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) eine Vielzahl von Maß-nahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Prüfungsqualität vor. Hintergrund ist die Verordnung (EU) Nr. 537/2014, wobei der nationale Gesetzgeber mit dem AReG einige Mitgliedstaatenwahlrechte ausgeübt hat, welche die Reichweite der EU-Regulierungen abmildern. Vor diesem aktuellen Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit drei Initiativen, die im Mittelpunkt der Diskussion der EU-Prüferreform standen: die externe Pflichtrotation, die Begrenzung einer kombinierten Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers sowie die Durchführung von Joint Audits. Neben einer normativen Analyse nach dem AReG wird der Einfluss der in Rede stehenden Maßnahmen auf die Prüfungsqualität auf der Grundlage jüngerer empirischer Ergebnisse untersucht. Wenngleich das Ziel einer Harmonisierung der europäischen Abschlussprüfung beeinträchtigt wird, steht die Nutzung der EU-Mitgliedstaatenwahlrechte nach dem AReG mit den uneinheitlichen ökonomischen Wirkungszusammenhängen scheinbar in einem direkten Zusammenhang.
AB - Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) sieht bei der Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) eine Vielzahl von Maß-nahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Prüfungsqualität vor. Hintergrund ist die Verordnung (EU) Nr. 537/2014, wobei der nationale Gesetzgeber mit dem AReG einige Mitgliedstaatenwahlrechte ausgeübt hat, welche die Reichweite der EU-Regulierungen abmildern. Vor diesem aktuellen Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit drei Initiativen, die im Mittelpunkt der Diskussion der EU-Prüferreform standen: die externe Pflichtrotation, die Begrenzung einer kombinierten Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers sowie die Durchführung von Joint Audits. Neben einer normativen Analyse nach dem AReG wird der Einfluss der in Rede stehenden Maßnahmen auf die Prüfungsqualität auf der Grundlage jüngerer empirischer Ergebnisse untersucht. Wenngleich das Ziel einer Harmonisierung der europäischen Abschlussprüfung beeinträchtigt wird, steht die Nutzung der EU-Mitgliedstaatenwahlrechte nach dem AReG mit den uneinheitlichen ökonomischen Wirkungszusammenhängen scheinbar in einem direkten Zusammenhang.
KW - Betriebswirtschaftslehre
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 54
SP - 1944
EP - 1949
JO - Deutsches Steuerrecht
JF - Deutsches Steuerrecht
SN - 0012-1347
IS - 33
ER -