Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel

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Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel. / Schomerus, Thomas; Hermann, Andreas.
In: Müll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft, No. 10/2020, 09.10.2020.

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@article{dfffb0c185d240baa5a5cd2c84d7ca28,
title = "Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel",
abstract = "Der Beitrag basiert auf Ergebnissen eines Forschungsprojekts, mit dem Vorschl{\"a}ge zur Schlie{\ss}ung einer von sogenannten „Drittland-Trittbrettfahrern“ ausgenutzten Gesetzesl{\"u}cke gemacht werden. H{\"a}ufig kommen Hersteller mit Sitz au{\ss}erhalb der EU beim Verkauf von Elektroger{\"a}ten, Batterien und Verpackungen {\"u}ber elektronische Marktpl{\"a}tze in Deutschland ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung nicht nach. Bisher sind Betreiber elektronischer Marktpl{\"a}tze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die bei ihnen t{\"a}tigen H{\"a}ndler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten, und die deutschen Beh{\"o}rden k{\"o}nnen nicht wirksam gegen „Drittland-Trittbrettfahrer“ vorgehen. Diese beteiligen sich auch nicht an den Kosten f{\"u}r die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltger{\"a}ten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Es werden mehrere L{\"o}sungsvorschl{\"a}ge entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit {\"u}bergeordnetem Recht gepr{\"u}ft. Vorgeschlagen wird die Einf{\"u}hrung einer Pr{\"u}fpflicht f{\"u}r die Betreiber von elektronischen Marktpl{\"a}tzen sowie f{\"u}r Fulfilment-Dienstleister. Bevor Produkte auf Marktpl{\"a}tzen angeboten und/oder an Kunden versandt werden, soll gew{\"a}hrleistet sein, dass die Hersteller ihre Registrierungs- bzw. Anzeigepflichten erf{\"u}llt haben.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Thomas Schomerus and Andreas Hermann",
year = "2020",
month = oct,
day = "9",
doi = "10.37307/j.1863-9763.2020.10.05",
language = "Deutsch",
journal = "M{\"u}ll und Abfall - Fachzeitschrift f{\"u}r Abfall- und Ressourcenwirtschaft",
issn = "0027-2957",
publisher = "Erich Schmidt Verlag",
number = "10/2020",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel

AU - Schomerus, Thomas

AU - Hermann, Andreas

PY - 2020/10/9

Y1 - 2020/10/9

N2 - Der Beitrag basiert auf Ergebnissen eines Forschungsprojekts, mit dem Vorschläge zur Schließung einer von sogenannten „Drittland-Trittbrettfahrern“ ausgenutzten Gesetzeslücke gemacht werden. Häufig kommen Hersteller mit Sitz außerhalb der EU beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung nicht nach. Bisher sind Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten, und die deutschen Behörden können nicht wirksam gegen „Drittland-Trittbrettfahrer“ vorgehen. Diese beteiligen sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Es werden mehrere Lösungsvorschläge entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht geprüft. Vorgeschlagen wird die Einführung einer Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister. Bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an Kunden versandt werden, soll gewährleistet sein, dass die Hersteller ihre Registrierungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllt haben.

AB - Der Beitrag basiert auf Ergebnissen eines Forschungsprojekts, mit dem Vorschläge zur Schließung einer von sogenannten „Drittland-Trittbrettfahrern“ ausgenutzten Gesetzeslücke gemacht werden. Häufig kommen Hersteller mit Sitz außerhalb der EU beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung nicht nach. Bisher sind Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten, und die deutschen Behörden können nicht wirksam gegen „Drittland-Trittbrettfahrer“ vorgehen. Diese beteiligen sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Es werden mehrere Lösungsvorschläge entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht geprüft. Vorgeschlagen wird die Einführung einer Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister. Bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an Kunden versandt werden, soll gewährleistet sein, dass die Hersteller ihre Registrierungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllt haben.

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.37307/j.1863-9763.2020.10.05

DO - 10.37307/j.1863-9763.2020.10.05

M3 - Zeitschriftenaufsätze

JO - Müll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft

JF - Müll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft

SN - 0027-2957

IS - 10/2020

ER -