Stolpersteine im ElektroG für Hersteller und Vertreiber: Zum Beginn der Abfalleigenschaft bei der Abholung gebrauchter Weißer Ware

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Der Beitrag basiert auf ersten Ergebnissen des vom ReUse e.V. initiierten Verbändeprojekts Weiße Ware Wiederverwenden (kurz: WeWaWi) für das Umweltbundesamt, mit dem ein deutschlandweites Sammel- und Refurbishmentsystem für gebrauchte Elektro- und Elektronik(haushalts)geräte wie Waschmaschinen entwickelt und etabliert werden soll. Zwar sind die Vertreiber zur Rücknahme dieser Geräte verpflichtet, jedoch ergeben sich durch das ElektroG Probleme für Vertreiber und Hersteller, da diese Geräte bisher bei ihrer Rücknahme zu Abfall geworden sind und vollkommen anderen rechtlichen Bedingungen unterliegen als wären diese Geräte noch Produkte, also Wirtschaftsgüter. Eine Wiederaufarbeitung bzw. Reparatur kann ein verfrühtes Wegwerfen von Haushaltsgeräten verhindern und damit deren Lebensdauer verlängern. Auf diese Weise können wertvolle Ressourcen geschont und die Umwelt weniger belastet werden. In Kooperation mit den Praxispartnern BSH Hausgeräte GmbH als Hersteller und der expert Warenvertrieb GmbH als Vertreiber wurde ein Modell entwickelt, welches eine großskalige, schnelle Aufarbeitung ermöglichen soll. Dabei ist rechtlich zu klären, wie mit gebrauchten Haushaltsgeräten umzugehen ist und welche rechtlichen Hürden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektrogesetz (ElektroG) zu bewältigen sind. Kernfrage ist: wie kann ein Geschäftsmodell aussehen, bei dem bei der Abholung von gebrauchten Geräten der Beginn der Abfalleigenschaft (und damit Abfall) vermieden wird, so dass eine rechtssichere Wiederverwendung möglich ist?
Original languageGerman
JournalMüll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Issue number2/2021
Pages (from-to)83-88
Number of pages6
ISSN0027-2957
DOIs
Publication statusPublished - 09.02.2021

    Research areas

  • Law