Die Feststellung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II nach 48 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) – rechtspolitisch verfehlt und verfassungswidrig?

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48 KVBG stellt den energiewirtschaftlichen und -politischen Bedarf für den Braunkohletagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen von 2016 fest. Unter Einbeziehung mehrerer Gutachten wird dargelegt, dass der anzuerkennende weite Spielraum für gesetzliche Bedarfsfeststellungen in evident unsachlicher Weise ausgefüllt wurde. Die Bedarfsfeststellung geht von unzutreffenden Annahmen aus, sie ist nur schwer mit bestehenden und künftigen Klimazielen vereinbar, und sie beruht auf einer Fehlgewichtung der Anwohnerbelange. Die Landesregierung ist daher durch 48 KVBG nicht im Hinblick auf künftige Planungen und Zulassungen gebunden, sondern muss u.a. in der anstehenden neuen Leitentscheidung eine eigenständige planerische Entscheidung treffen.
Translated title of the contributionDetermining the necessity in terms of energy policy and energy economy of the Garzweiler II open-pit mine according to § 48 of the Coal-fired Power Generation Termination Act (KVBG) - Unconstitutional and inappropriate from the point of view of legal policy?
Original languageGerman
JournalNatur und Recht
Volume43
Issue number6
Pages (from-to)378-386
Number of pages9
ISSN0172-1631
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Publication statusPublished - 30.06.2021

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