Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine Zwischenbilanz

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2017 müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) über die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erklärungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Verlässlichkeit beider Erklärungen liegt insofern primär beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung durch den Aufsichtsrat. Der Autor plädiert dafür, dass der Aufsichtsrat beide Erklärungen ebenso intensiv in seine Prüfung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelmäßig eine externe Beurteilung der Erklärungen durchführen lässt.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftDie Aktiengesellschaft
Jahrgang63
Ausgabenummer8
Seiten (von - bis)266-272
Anzahl der Seiten7
ISSN0002-3752
PublikationsstatusErschienen - 20.04.2018

Zugehörige Projekte

  • Regulatory delevopment in Accounting, Auditing & Corporate Governance

    Projekt: Forschung