Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard

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Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftDie Aktiengesellschaft
Jahrgang54
Ausgabenummer4
Seiten (von - bis)102-109
Anzahl der Seiten8
ISSN0002-3752
PublikationsstatusErschienen - 15.02.2009
Extern publiziertJa

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