Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine Zwischenbilanz

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Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2017 müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) über die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erklärungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Verlässlichkeit beider Erklärungen liegt insofern primär beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung durch den Aufsichtsrat. Der Autor plädiert dafür, dass der Aufsichtsrat beide Erklärungen ebenso intensiv in seine Prüfung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelmäßig eine externe Beurteilung der Erklärungen durchführen lässt.
Original languageGerman
JournalDie Aktiengesellschaft
Volume63
Issue number8
Pages (from-to)266-272
Number of pages7
ISSN0002-3752
Publication statusPublished - 20.04.2018