Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine Zwischenbilanz

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

Standard

Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine Zwischenbilanz. / Velte, Patrick.
in: Die Aktiengesellschaft, Jahrgang 63, Nr. 8, 20.04.2018, S. 266-272.

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{eb0efabec3fc4cadb7129edf1858c5b6,
title = "Pr{\"u}fung der nichtfinanziellen Erkl{\"a}rung und der Erkl{\"a}rung zur Unternehmensf{\"u}hrung durch Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer: Eine Zwischenbilanz",
abstract = "F{\"u}r Gesch{\"a}ftsjahre ab dem 01.01.2017 m{\"u}ssen bestimmte Unternehmen des {\"o}ffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erkl{\"a}rung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erkl{\"a}rung zur Unternehmensf{\"u}hrung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) {\"u}ber die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erkl{\"a}rungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlusspr{\"u}fung. Die Verantwortung f{\"u}r die Sicherstellung der Verl{\"a}sslichkeit beider Erkl{\"a}rungen liegt insofern prim{\"a}r beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Pr{\"u}fung der nichtfinanziellen Erkl{\"a}rung und Erkl{\"a}rung zur Unternehmensf{\"u}hrung durch den Aufsichtsrat. Der Autor pl{\"a}diert daf{\"u}r, dass der Aufsichtsrat beide Erkl{\"a}rungen ebenso intensiv in seine Pr{\"u}fung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelm{\"a}{\ss}ig eine externe Beurteilung der Erkl{\"a}rungen durchf{\"u}hren l{\"a}sst. ",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft",
author = "Patrick Velte",
year = "2018",
month = apr,
day = "20",
language = "Deutsch",
volume = "63",
pages = "266--272",
journal = "Die Aktiengesellschaft",
issn = "0002-3752",
publisher = "Verlag Dr. Otto Schmidt",
number = "8",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

T2 - Eine Zwischenbilanz

AU - Velte, Patrick

PY - 2018/4/20

Y1 - 2018/4/20

N2 - Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2017 müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) über die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erklärungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Verlässlichkeit beider Erklärungen liegt insofern primär beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung durch den Aufsichtsrat. Der Autor plädiert dafür, dass der Aufsichtsrat beide Erklärungen ebenso intensiv in seine Prüfung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelmäßig eine externe Beurteilung der Erklärungen durchführen lässt.

AB - Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2017 müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) über die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erklärungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Verlässlichkeit beider Erklärungen liegt insofern primär beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung durch den Aufsichtsrat. Der Autor plädiert dafür, dass der Aufsichtsrat beide Erklärungen ebenso intensiv in seine Prüfung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelmäßig eine externe Beurteilung der Erklärungen durchführen lässt.

KW - Betriebswirtschaftslehre

KW - Rechtswissenschaft

UR - http://www.die-aktiengesellschaft.de/50262_333338.htm

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 63

SP - 266

EP - 272

JO - Die Aktiengesellschaft

JF - Die Aktiengesellschaft

SN - 0002-3752

IS - 8

ER -