Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine Zwischenbilanz
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
Standard
in: Die Aktiengesellschaft, Jahrgang 63, Nr. 8, 20.04.2018, S. 266-272.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
Harvard
APA
Vancouver
Bibtex
}
RIS
TY - JOUR
T1 - Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
T2 - Eine Zwischenbilanz
AU - Velte, Patrick
PY - 2018/4/20
Y1 - 2018/4/20
N2 - Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2017 müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) über die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erklärungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Verlässlichkeit beider Erklärungen liegt insofern primär beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung durch den Aufsichtsrat. Der Autor plädiert dafür, dass der Aufsichtsrat beide Erklärungen ebenso intensiv in seine Prüfung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelmäßig eine externe Beurteilung der Erklärungen durchführen lässt.
AB - Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2017 müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Inte-resses eine nichtfinanzielle Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz abgeben (§ 289b HGB). Diese richtet sich an Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens (u.a. Sozial- und Umweltbelange) und tritt neben die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), die wiederum seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) über die Corporate Gover-nance informiert. Beide Erklärungen sind nach § 317 Abs. 2 Satz 4, 6 HGB nicht inhaltlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Verlässlichkeit beider Erklärungen liegt insofern primär beim Aufsichtsrat. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Kontroverse im Schrifttum zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung durch den Aufsichtsrat. Der Autor plädiert dafür, dass der Aufsichtsrat beide Erklärungen ebenso intensiv in seine Prüfung einbezieht wie die anderen Rechnungslegungsinstrumente und regelmäßig eine externe Beurteilung der Erklärungen durchführen lässt.
KW - Betriebswirtschaftslehre
KW - Rechtswissenschaft
UR - http://www.die-aktiengesellschaft.de/50262_333338.htm
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 63
SP - 266
EP - 272
JO - Die Aktiengesellschaft
JF - Die Aktiengesellschaft
SN - 0002-3752
IS - 8
ER -