Kronzeuge ohne Krone? Zur Verletzung von Kooperationspflichten beim Kronzeugenantrag
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Ist ein Unternehmen erst einmal Kronzeuge im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren, kann ihm nichts mehr passieren - könnte man meinen. Doch weit gefehlt. Der Erlass oder die Ermäßigung der Geldbuße erfordert die fortlaufende Kooperation mit der Wettbewerbsbehörde. 
| Originalsprache | Deutsch | 
|---|---|
| Zeitschrift | ecolex | 
| Ausgabenummer | 8/2010 | 
| Seiten (von - bis) | 778-781 | 
| Anzahl der Seiten | 4 | 
| ISSN | 1022-9418 | 
| Publikationsstatus | Erschienen - 01.08.2010 | 
| Extern publiziert | Ja | 
- SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
 
Ziele für nachhaltige Entwicklung
- Rechtswissenschaft - Geberblicher Rechtsschutz
 
