Kronzeuge ohne Krone? Zur Verletzung von Kooperationspflichten beim Kronzeugenantrag

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Ist ein Unternehmen erst einmal Kronzeuge im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren, kann ihm nichts mehr passieren - könnte man meinen. Doch weit gefehlt. Der Erlass oder die Ermäßigung der Geldbuße erfordert die fortlaufende Kooperation mit der Wettbewerbsbehörde.
OriginalspracheDeutsch
Zeitschriftecolex
Ausgabenummer8/2010
Seiten (von - bis)778-781
Anzahl der Seiten4
ISSN1022-9418
PublikationsstatusErschienen - 01.08.2010
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