„Der Rechtsstaat ist auf eine redliche Verwaltung angewiesen“: Fünf Fragen an Till Patrik Holterhus

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Nur einen Tag nach Aufnahme der Regierungsgeschäfte ordnete der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen zu verschärfen. Zugleich wies er die Bundespolizei an, dabei gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG auch Asylsuchende zurückzuweisen, sofern sie aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen. In der Rechtswissenschaft warnten zahlreiche Stimmen früh davor, dass diese Praxis gegen Unionsrecht verstoße und klar rechtswidrig sei (etwa hier und hier). Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in drei Entscheidungen die Zurückweisung von somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Beendet ist die Zurückweisungspraxis damit jedoch nicht. Mit Rückendeckung von Kanzler Friedrich Merz kündigte Alexander Dobrindt unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidungen an, an seiner Weisung festzuhalten. Liegt damit ein Fall „exekutiven Ungehorsams“ vor?

Wir haben mit Till Patrik Holterhus gesprochen. Er ist Professor für Internationales Öffentliches Recht an der Leuphana Law School und Mitherausgeber des Buches „Die schwache Gewalt? – Zur Behauptung judikativer Autorität“.
OriginalspracheDeutsch
PublikationsstatusErschienen - 06.06.2025