Parteiverbot gleich Mandatsverlust? Zu den völkerrechtlichen Grenzen für die deutschen Wahlgesetze
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Mit den jüngsten Beschlüssen des SPD-Bundesparteitags zur Vorbereitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hat die Debatte erneut an Dynamik gewonnen. Dabei rückt auch die Frage in den Fokus, was mit den Mandaten der AfD-Abgeordneten im Europäischen Parlament, im Bundestag und in den Landtagen im Falle eines Parteiverbots geschehen würde. Ronen Steinke hat das Szenario jüngst in einem Gedankenexperiment durchgespielt (hier und hier): Alle Abgeordneten der AfD würden sofort ihr Mandat verlieren. Wer seinen Sitz nicht freiwillig räumt, werde „von der Polizei hinausgezerrt“. Die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse würden sich mit einem Schlag erheblich verschieben. Doch was nach deutschem Recht in der Tat eindeutig scheint, wirft im Lichte des Völkerrechts und insbesondere der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bisher nur selten beachtete Fragen auf.
Originalsprache | Deutsch |
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DOIs | |
Publikationsstatus | Erschienen - 07.07.2025 |
- Rechtswissenschaft
Fachgebiete
- SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen