Anmerkungen zur Bestimmung der Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten als Bestandteil von Smart-Microgrid-Konzepten
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Im Zuge der Transformation des Energiesystems in Deutschland erhöht sich der Anteil der fluktuierenden erneuerbaren Energien Photovoltaik und Wind onshore. Eine Möglichkeit, das Problem der Fluktuation zu mildern, die übergeordneten Netze zu entlasten und Abschaltungen zu verhindern, besteht im Aufbau miteinander verbundener intelligenter „Zellen“ oder „Inseln“ (smart microgrids). Solange die mit einem Smart Microgrid bzw. einzelnen Komponenten desselbigen lieferbaren Systemdienstleistungen wie Inselbetrieb und Schwarzstartfä-
higkeit nicht bzw. nicht adäquat monetär entgolten werden und eine Grünstromvermarktung von in EEG-Anlagen produziertem Strom nicht zulässig ist, wird es nur wenige Geschäftsmodelle (überwiegend) regionaler
Akteure für Smart Microgrids geben. Im Regelfall werden für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Anlagen die Vergütungsmechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Anspruch genommen und der erzeugte
Strom überregional vermarktet werden. In diesen Fällen greift auf Seiten der finanzierenden Bank ein intern standardisierter Kreditprüfungsprozess, der sich auf die jeweiligen Investitionsobjekte – hier: die einzelnen Erneuerbare-Energien-Anlagen – bezieht.
Bei der Prüfung von Projekten durch Banken wird die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit anhand von Kennzahlen analysiert. Dabei kommt regelmäßig dem Schuldendienstdeckungsgrad (Debt Service Coverage
Ratio, DSCR) eine besondere Bedeutung zu. Daneben werden verschiedene Projektrisiken untersucht. Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Einflussfaktoren auf den DSCR beschrieben. Daneben werden Implikationen
für Bürgerenergieprojekte und andere Vermarktungswege als eine feste Einspeisevergütung diskutiert.
higkeit nicht bzw. nicht adäquat monetär entgolten werden und eine Grünstromvermarktung von in EEG-Anlagen produziertem Strom nicht zulässig ist, wird es nur wenige Geschäftsmodelle (überwiegend) regionaler
Akteure für Smart Microgrids geben. Im Regelfall werden für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Anlagen die Vergütungsmechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Anspruch genommen und der erzeugte
Strom überregional vermarktet werden. In diesen Fällen greift auf Seiten der finanzierenden Bank ein intern standardisierter Kreditprüfungsprozess, der sich auf die jeweiligen Investitionsobjekte – hier: die einzelnen Erneuerbare-Energien-Anlagen – bezieht.
Bei der Prüfung von Projekten durch Banken wird die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit anhand von Kennzahlen analysiert. Dabei kommt regelmäßig dem Schuldendienstdeckungsgrad (Debt Service Coverage
Ratio, DSCR) eine besondere Bedeutung zu. Daneben werden verschiedene Projektrisiken untersucht. Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Einflussfaktoren auf den DSCR beschrieben. Daneben werden Implikationen
für Bürgerenergieprojekte und andere Vermarktungswege als eine feste Einspeisevergütung diskutiert.
Originalsprache | Deutsch |
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Erscheinungsort | Lüneburg |
Verlag | Universität Lüneburg, Institut für Bank-, Finanz- und Rechnungswesen (IBFR) |
Anzahl der Seiten | 28 |
Publikationsstatus | Erschienen - 2015 |
- Betriebswirtschaftslehre - Bankfähigkeit, Projektfinanzierung, Schuldendienstdeckungsgrad, Zahlungsstrommodell
Fachgebiete
Zugehörige Projekte
Finanzierungskonzepte und Wirtschaftlichkeit, TP im Verbundvorhaben SMIG: Effiziente Nutzung erneuerbarer Energien durch regionale ressourcenoptimierte "intelligente" Versorgungs- und Verbrauchsnetze
Projekt: Forschung