Die Zuverlässigkeit von Bereitstellungszinsen bei Immobiliardarlehen
Research output: Journal contributions › Journal articles › Research › peer-review
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In: Verbraucher und Recht, Vol. 2013, No. 11, 2013, p. 410-415.
Research output: Journal contributions › Journal articles › Research › peer-review
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RIS
TY - JOUR
T1 - Die Zuverlässigkeit von Bereitstellungszinsen bei Immobiliardarlehen
AU - Güngör, Volkan
PY - 2013
Y1 - 2013
N2 - Bankkunden müssen nach Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrages für den Bau bzw. für die Sanierung eines Altbaus neben dem regulär geschuldeten Vertragszinssatz auch noch weitere Zinsen und Gebühren, wie z. B. die sogenannten Bereitstellungszinsen, auf die Kreditsumme entrichten. Der Kredit wird dabei teilweise nicht im Ganzen, sondern in mehreren Teilbeträgen abgerufen. Die Bereitstellung des Darlehens lassen sichdie Banken unterschiedlich hoch bezahlen: Manche berechnenschon ab dem zweiten Monat nach Darlehenszusage einen Bereitstellungszins von beispielsweise 0,25 % auf die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme, andere gewähren eine Freistellungsfrist von zwölf Monaten oder länger.1Bestimmungen zu Bereitstellungszinsen sind im Rahmen von Darlehensbedingungen gängig. In der Regel sind die vertraglichen Sollzinssätze zumindest vor der Leitzinssenkung2höher angesetzt als die Bereitstellungszinsen.3Inwieweit aber Kreditinstitute formularmäßig vereinbarte Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % im Monat (3,0 % p.a.) verlangen dürfen, wenn gleichzeitig der Vertragszins niedriger ist als die Bereitstellungszinsen selbst, ist bislang noch nicht Gegenstand von Rechtsprechung und Lehre geworden, sodassdiesbezüglich eine grundsätzliche Unklarheit herrscht.Darüber hinaus stellt sich zudem die Frage, ob Bereitstellungszinsen angesichts der niedrigen Vertragszinssätze mit dem Darlehenszins verzinst werden können.
AB - Bankkunden müssen nach Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrages für den Bau bzw. für die Sanierung eines Altbaus neben dem regulär geschuldeten Vertragszinssatz auch noch weitere Zinsen und Gebühren, wie z. B. die sogenannten Bereitstellungszinsen, auf die Kreditsumme entrichten. Der Kredit wird dabei teilweise nicht im Ganzen, sondern in mehreren Teilbeträgen abgerufen. Die Bereitstellung des Darlehens lassen sichdie Banken unterschiedlich hoch bezahlen: Manche berechnenschon ab dem zweiten Monat nach Darlehenszusage einen Bereitstellungszins von beispielsweise 0,25 % auf die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme, andere gewähren eine Freistellungsfrist von zwölf Monaten oder länger.1Bestimmungen zu Bereitstellungszinsen sind im Rahmen von Darlehensbedingungen gängig. In der Regel sind die vertraglichen Sollzinssätze zumindest vor der Leitzinssenkung2höher angesetzt als die Bereitstellungszinsen.3Inwieweit aber Kreditinstitute formularmäßig vereinbarte Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % im Monat (3,0 % p.a.) verlangen dürfen, wenn gleichzeitig der Vertragszins niedriger ist als die Bereitstellungszinsen selbst, ist bislang noch nicht Gegenstand von Rechtsprechung und Lehre geworden, sodassdiesbezüglich eine grundsätzliche Unklarheit herrscht.Darüber hinaus stellt sich zudem die Frage, ob Bereitstellungszinsen angesichts der niedrigen Vertragszinssätze mit dem Darlehenszins verzinst werden können.
KW - Rechtswissenschaft
KW - Immobiliardarlehen
UR - http://www.vur.nomos.de/archiv/2013/heft-11/
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 2013
SP - 410
EP - 415
JO - Verbraucher und Recht
JF - Verbraucher und Recht
SN - 0930-8369
IS - 11
ER -