Die Zuverlässigkeit von Bereitstellungszinsen bei Immobiliardarlehen

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Die Zuverlässigkeit von Bereitstellungszinsen bei Immobiliardarlehen. / Güngör, Volkan.
in: Verbraucher und Recht, Jahrgang 2013, Nr. 11, 2013, S. 410-415.

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RIS

TY - JOUR

T1 - Die Zuverlässigkeit von Bereitstellungszinsen bei Immobiliardarlehen

AU - Güngör, Volkan

PY - 2013

Y1 - 2013

N2 - Bankkunden müssen nach Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrages für den Bau bzw. für die Sanierung eines Altbaus neben dem regulär geschuldeten Vertragszinssatz auch noch weitere Zinsen und Gebühren, wie z. B. die sogenannten Bereitstellungszinsen, auf die Kreditsumme entrichten. Der Kredit wird dabei teilweise nicht im Ganzen, sondern in mehreren Teilbeträgen abgerufen. Die Bereitstellung des Darlehens lassen sichdie Banken unterschiedlich hoch bezahlen: Manche berechnenschon ab dem zweiten Monat nach Darlehenszusage einen Bereitstellungszins von beispielsweise 0,25 % auf die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme, andere gewähren eine Freistellungsfrist von zwölf Monaten oder länger.1Bestimmungen zu Bereitstellungszinsen sind im Rahmen von Darlehensbedingungen gängig. In der Regel sind die vertraglichen Sollzinssätze zumindest vor der Leitzinssenkung2höher angesetzt als die Bereitstellungszinsen.3Inwieweit aber Kreditinstitute formularmäßig vereinbarte Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % im Monat (3,0 % p.a.) verlangen dürfen, wenn gleichzeitig der Vertragszins niedriger ist als die Bereitstellungszinsen selbst, ist bislang noch nicht Gegenstand von Rechtsprechung und Lehre geworden, sodassdiesbezüglich eine grundsätzliche Unklarheit herrscht.Darüber hinaus stellt sich zudem die Frage, ob Bereitstellungszinsen angesichts der niedrigen Vertragszinssätze mit dem Darlehenszins verzinst werden können.

AB - Bankkunden müssen nach Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrages für den Bau bzw. für die Sanierung eines Altbaus neben dem regulär geschuldeten Vertragszinssatz auch noch weitere Zinsen und Gebühren, wie z. B. die sogenannten Bereitstellungszinsen, auf die Kreditsumme entrichten. Der Kredit wird dabei teilweise nicht im Ganzen, sondern in mehreren Teilbeträgen abgerufen. Die Bereitstellung des Darlehens lassen sichdie Banken unterschiedlich hoch bezahlen: Manche berechnenschon ab dem zweiten Monat nach Darlehenszusage einen Bereitstellungszins von beispielsweise 0,25 % auf die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme, andere gewähren eine Freistellungsfrist von zwölf Monaten oder länger.1Bestimmungen zu Bereitstellungszinsen sind im Rahmen von Darlehensbedingungen gängig. In der Regel sind die vertraglichen Sollzinssätze zumindest vor der Leitzinssenkung2höher angesetzt als die Bereitstellungszinsen.3Inwieweit aber Kreditinstitute formularmäßig vereinbarte Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % im Monat (3,0 % p.a.) verlangen dürfen, wenn gleichzeitig der Vertragszins niedriger ist als die Bereitstellungszinsen selbst, ist bislang noch nicht Gegenstand von Rechtsprechung und Lehre geworden, sodassdiesbezüglich eine grundsätzliche Unklarheit herrscht.Darüber hinaus stellt sich zudem die Frage, ob Bereitstellungszinsen angesichts der niedrigen Vertragszinssätze mit dem Darlehenszins verzinst werden können.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Immobiliardarlehen

UR - http://www.vur.nomos.de/archiv/2013/heft-11/

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 2013

SP - 410

EP - 415

JO - Verbraucher und Recht

JF - Verbraucher und Recht

SN - 0930-8369

IS - 11

ER -

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