Die Drittintervention in Beschwerdeverfahren vor dem EGMR: am Beispiel EGMR v. 21.7.2011 – Nr. 28274/08 (Heinisch v. Deutschland)

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Der Gang zum EGMR gehört in Deutschland zu den Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen stellt der Fall Heinisch./. Deutschland (EGMR v. 21.7.11, in dt. Fassung: AuR 2011, 355, in diesem Heft) dar – es ging um die freie Meinungsäußerung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses im Fall des sog. Whistleblowings (Art. 10 EMRK). Der Fall gewinnt noch an Besonderheit, weil – in dieser Form wohl erstmalig – einer Gewerkschaft gestattet wurde, als Drittintervenient eine Stellungnahme zu dem Fall abzugeben. Im Beitrag wird das Instrument der Drittintervention am Bsp. dieser Entscheidung näher beleuchtet. Es werden konkrete Handlungshilfen für ein Verfahren vor dem EGMR, zB. einen möglichen Antrag und Zulassung der dt. Sprache, dargestellt. Die Drittintervention, die zwar nicht zum alltäglichen Rechtsberatungsgeschäft gehört, kann sich als sehr sinnvoll erweisen, die europäische Grundrechtsdimension verstärkt ins Blickfeld gewerkschaftlicher Rechts(schutz)politik zu nehmen und sie auch verfahrensmäßig mitzugestalten. Im Fall Heinisch war nicht nur der Antrag von ver.di auf Zulassung zur Drittintervention erfolgreich, sondern auch im Wesentlichen das eigentliche Beschwerdeverfahren. Für das Kündigungsschutzrecht haben die Entscheidung und die darin enthaltenen Abwägungskriterien Ausstrahlungswirkung (zB. im Rahmen der Interessenabwägung).
Original languageGerman
JournalArbeit und Recht
Volume59
Issue number8-9
Pages (from-to)326-331
Number of pages6
ISSN0003-7648
Publication statusPublished - 2011

    Research areas

  • Law

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