Zum Entwurf einer EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD): Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Die EU-Kommission hat jüngst ihren lang erwarteten Richtlinienvorschlag zu den nachhaltigkeitsbezogenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten veröffentlicht. Die geplante Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD) soll die bisherigen Reforminitiativen zur nachhaltigen Unternehmensfinanzierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzen, um das europäische Green-Deal-Projekt und die damit verbundene Zielsetzung der Klimaneutralität zu unterstützen. Im Kern adressiert der Richtlinienvorschlag der Kommission die unternehmerischen menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, welche auf die gesamte Wertschöpfungskette bezogen werden sollen. Diese Sorgfaltspflichten fallen im direkten Vergleich mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) deutlich weitreichender aus. Vor diesem Hintergrund erläutert der vorliegende Beitrag die zentralen Inhalte des CSDD-Entwurfs samt Unterschieden zum LkSG. In einem Folgebeitrag in einer der nächsten Ausgaben der WPg geht es um die Einordnung dieses Vorschlags in ein Gesamtkonzept der Sustainable Corporate Governance.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftWPg - Die Wirtschaftsprüfung
Jahrgang75
Ausgabenummer13
Seiten (von - bis)724-734
Anzahl der Seiten11
ISSN0340-9031
PublikationsstatusErschienen - 2022