Auswahl des Prüfungsdienstleisters für Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD: Plädoyer für die integrierte Prüfung des Finanz- und Nachhaltigkeitsberichts durch den gesetzlichen Abschlussprüfer und für strategische Kooperationen mit Umweltgutachtern

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Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) enthält zentrale Wahlrechte hinsichtlich des Prüfungsanbieters. Derzeit wird kontrovers diskutiert, inwiefern der deutsche Gesetzgeber diese an die Unternehmen weiterreichen sollte. Der vorliegende Beitrag geht zunächst auf die normativen Rahmenbedingungen der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach der CSRD ein. Dem schließt sich eine Bestandsaufnahme zur empirischen Forschung hinsichtlich der Frage an, welche finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Konsequenzen für Unternehmen mit der Auswahl einer Prüfungsgesellschaft zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts im Vergleich zu sonstigen externen Anbietern verbunden sind. Der Verfasser plädiert für eine integrierte Prüfung des Finanz- und Nachhaltigkeitsberichts durch den gesetzlichen Abschlussprüfer bei Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Zugleich wird der notwendige Auf- und Ausbau von strategischen Kooperationen zwischen (mittelständischen) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Umweltgutachtern zur Sicherstellung einer angemessenen Umweltexpertise betont.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftWPg - Die Wirtschaftsprüfung
Jahrgang76
Ausgabenummer23
Seiten (von - bis)1289-1296
Anzahl der Seiten8
ISSN0340-9031
PublikationsstatusErschienen - 2023