Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur CSRD: Eine kritische Würdigung
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Nach langen Diskussionen wurde am 22.03.2024 der Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Corporate Sustainability Reporting Directive (im Folgenden: RefE CSRD-UmsG) verabschiedet. Die Umsetzung der CSRD beinhaltet die erstmalige
Einführung eines Nachhaltigkeitsberichts inklusive inhaltlicher Pflichtprüfung sowie einer separaten Berichterstattung über immaterielle Ressourcen. Diese Themen stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags. Neben einer Darstellung der zentralen Inhalte des RefE erfolgt eine kritische Würdigung zur fehlenden Integration des gesamten ESG-Reportings im Lagebericht, zur fehlenden gesetzlichen Nachhaltigkeitsexpertise des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses und zur fehlenden Pflichtprüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch den bestellten
Abschlussprüfer.
Einführung eines Nachhaltigkeitsberichts inklusive inhaltlicher Pflichtprüfung sowie einer separaten Berichterstattung über immaterielle Ressourcen. Diese Themen stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags. Neben einer Darstellung der zentralen Inhalte des RefE erfolgt eine kritische Würdigung zur fehlenden Integration des gesamten ESG-Reportings im Lagebericht, zur fehlenden gesetzlichen Nachhaltigkeitsexpertise des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses und zur fehlenden Pflichtprüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch den bestellten
Abschlussprüfer.
Originalsprache | Deutsch |
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Aufsatznummer | DB1460035 |
Zeitschrift | Der Betrieb |
Jahrgang | 77 |
Ausgabenummer | 17 |
Seiten (von - bis) | 1017-1024 |
Anzahl der Seiten | 8 |
ISSN | 0005-9935 |
Publikationsstatus | Erschienen - 2024 |