Eine Theorie der Integrität der Strafrechtspflege: Die Dekonstruktion des „Vertrauens der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten in die Integrität der Strafrechtspflege“ anlässlich des § 32 GVG-E
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ), Jahrgang 2025, Nr. 2, 2025, S. 82 - 95 .
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TY - JOUR
T1 - Eine Theorie der Integrität der Strafrechtspflege
T2 - Die Dekonstruktion des „Vertrauens der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten in die Integrität der Strafrechtspflege“ anlässlich des § 32 GVG-E
AU - Erdem, Bedirhan
PY - 2025
Y1 - 2025
N2 - Das Strafprozessrecht steht unter Leistungsdruck. Gewünscht wird ein faires, effektives, funktionstüchtiges und zunehmend auch ein „integres“ Strafverfahren. Den Beweis der effizienten Gewährleistung prozeduraler Gerechtigkeit muss die Strafrechtspflege laufend neu erbringen, damit kein Teil der Gesellschaft ernsthaft befürchten muss, dass Schuldige den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen oder zu Unrecht übermäßig bestraft sowie Unschuldige verurteilt werden. Die rechtspolitische Dimension des Strafverfahrens reicht über die bloße Summe seiner gesetzlichen Regelungen hinaus. Dies zeigt sich besonders in der 5. GVG-Novelle, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Strafrechtspflege als normatives Ziel anerkennt. Diese Entwicklung wirft jedoch die grundsätzliche Frage auf, ob das Strafverfahrensrecht dazu bestimmt ist, gesellschaftliche Erwartungen und politische Wahrnehmungen zu erfüllen, oder ob es sich primär an objektiven rechtsstaatlichen Maßstäben orientieren sollte. Diese Arbeit dekonstruiert diesen rechtspolitischen Ansatz und postuliert, dass das Strafverfahrensrecht nicht den gesellschaftlichen Erwartungshaltungen unterworfen sein darf, sondern stets eine distanzierte Position einnehmen sollte. Denn das Strafprozessrecht vermag den politisch geprägten Wahrnehmungen der Öffentlichkeit keinen rechtsstaatlich fundierten Schutzrahmen zu bieten und darf sich nicht an deren Schwankungen ausrichten.
AB - Das Strafprozessrecht steht unter Leistungsdruck. Gewünscht wird ein faires, effektives, funktionstüchtiges und zunehmend auch ein „integres“ Strafverfahren. Den Beweis der effizienten Gewährleistung prozeduraler Gerechtigkeit muss die Strafrechtspflege laufend neu erbringen, damit kein Teil der Gesellschaft ernsthaft befürchten muss, dass Schuldige den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen oder zu Unrecht übermäßig bestraft sowie Unschuldige verurteilt werden. Die rechtspolitische Dimension des Strafverfahrens reicht über die bloße Summe seiner gesetzlichen Regelungen hinaus. Dies zeigt sich besonders in der 5. GVG-Novelle, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Strafrechtspflege als normatives Ziel anerkennt. Diese Entwicklung wirft jedoch die grundsätzliche Frage auf, ob das Strafverfahrensrecht dazu bestimmt ist, gesellschaftliche Erwartungen und politische Wahrnehmungen zu erfüllen, oder ob es sich primär an objektiven rechtsstaatlichen Maßstäben orientieren sollte. Diese Arbeit dekonstruiert diesen rechtspolitischen Ansatz und postuliert, dass das Strafverfahrensrecht nicht den gesellschaftlichen Erwartungshaltungen unterworfen sein darf, sondern stets eine distanzierte Position einnehmen sollte. Denn das Strafprozessrecht vermag den politisch geprägten Wahrnehmungen der Öffentlichkeit keinen rechtsstaatlich fundierten Schutzrahmen zu bieten und darf sich nicht an deren Schwankungen ausrichten.
KW - Rechtswissenschaft
KW - Strafrecht
KW - Integrität
KW - Strafprozessrecht
KW - GVG
KW - Resilienz
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 2025
SP - 82
EP - 95
JO - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)
JF - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)
SN - 2509-6826
IS - 2
ER -