Kollateralschäden nicht ausgeschlossen – Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“, der „Schleusertatbestand“ und die zivile Seenotrettung

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Die Steuerung und Kontrolle von Migration ist eines der beherrschenden Themen unserer Zeit und erfasst alle Ebenen der Politik, von der Kommune, über Landes- und Bundesregierung bis nach Brüssel. Der Trend geht dabei unverkennbar in Richtung eines robusten Migrationsrechts, flankiert durch strafrechtliche Sanktionsnormen. Am 18. Januar 2024 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ beraten und verabschiedet. Diesem Beschluss war zum Jahresende 2023 eine Debatte über die mögliche Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer durch die geplante Novellierung des § 96 Abs. 4 AufenthG vorausgegangen. Die Koalitionsfraktionen hatten versucht, mit einem Änderungsantrag diese unerwünschte Folge rechtssicher auszuschließen, was ihnen jedoch nur partiell gelungen ist. Anhand des Rückführungsverbesserungsgesetzes lässt sich anschaulich nachvollziehen, vor welchen Herausforderungen die Kriminalpolitik derzeit – nicht nur im Bereich Migration – steht.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftKriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)
Jahrgang9
Ausgabenummer1
Seiten (von - bis)44-50
ISSN2509-6826
PublikationsstatusErschienen - 2024