Eine Theorie der Integrität der Strafrechtspflege: Die Dekonstruktion des „Vertrauens der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten in die Integrität der Strafrechtspflege“ anlässlich des § 32 GVG-E

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title = "Eine Theorie der Integrit{\"a}t der Strafrechtspflege: Die Dekonstruktion des „Vertrauens der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten in die Integrit{\"a}t der Strafrechtspflege“ anl{\"a}sslich des § 32 GVG-E",
abstract = "Das Strafprozessrecht steht unter Leistungsdruck. Gew{\"u}nscht wird ein faires, effektives, funktionst{\"u}chtiges und zunehmend auch ein „integres“ Strafverfahren. Den Beweis der effizienten Gew{\"a}hrleistung prozeduraler Gerechtigkeit muss die Strafrechtspflege laufend neu erbringen, damit kein Teil der Gesellschaft ernsthaft bef{\"u}rchten muss, dass Schuldige den Gerichtssaal auf freiem Fu{\ss} verlassen oder zu Unrecht {\"u}berm{\"a}{\ss}ig bestraft sowie Unschuldige verurteilt werden. Die rechtspolitische Dimension des Strafverfahrens reicht {\"u}ber die blo{\ss}e Summe seiner gesetzlichen Regelungen hinaus. Dies zeigt sich besonders in der 5. GVG-Novelle, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrit{\"a}t der Strafrechtspflege als normatives Ziel anerkennt. Diese Entwicklung wirft jedoch die grunds{\"a}tzliche Frage auf, ob das Strafverfahrensrecht dazu bestimmt ist, gesellschaftliche Erwartungen und politische Wahrnehmungen zu erf{\"u}llen, oder ob es sich prim{\"a}r an objektiven rechtsstaatlichen Ma{\ss}st{\"a}ben orientieren sollte. Diese Arbeit dekonstruiert diesen rechtspolitischen Ansatz und postuliert, dass das Strafverfahrensrecht nicht den gesellschaftlichen Erwartungshaltungen unterworfen sein darf, sondern stets eine distanzierte Position einnehmen sollte. Denn das Strafprozessrecht vermag den politisch gepr{\"a}gten Wahrnehmungen der {\"O}ffentlichkeit keinen rechtsstaatlich fundierten Schutzrahmen zu bieten und darf sich nicht an deren Schwankungen ausrichten.",
keywords = "Rechtswissenschaft, Strafrecht, Integrit{\"a}t, Strafprozessrecht, GVG, Resilienz",
author = "Bedirhan Erdem",
year = "2025",
language = "Deutsch",
volume = "2025",
pages = "82 -- 95 ",
journal = "Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)",
issn = "2509-6826",
publisher = "Deutsche Hochschule der Polizei",
number = "2",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Eine Theorie der Integrität der Strafrechtspflege

T2 - Die Dekonstruktion des „Vertrauens der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten in die Integrität der Strafrechtspflege“ anlässlich des § 32 GVG-E

AU - Erdem, Bedirhan

PY - 2025

Y1 - 2025

N2 - Das Strafprozessrecht steht unter Leistungsdruck. Gewünscht wird ein faires, effektives, funktionstüchtiges und zunehmend auch ein „integres“ Strafverfahren. Den Beweis der effizienten Gewährleistung prozeduraler Gerechtigkeit muss die Strafrechtspflege laufend neu erbringen, damit kein Teil der Gesellschaft ernsthaft befürchten muss, dass Schuldige den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen oder zu Unrecht übermäßig bestraft sowie Unschuldige verurteilt werden. Die rechtspolitische Dimension des Strafverfahrens reicht über die bloße Summe seiner gesetzlichen Regelungen hinaus. Dies zeigt sich besonders in der 5. GVG-Novelle, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Strafrechtspflege als normatives Ziel anerkennt. Diese Entwicklung wirft jedoch die grundsätzliche Frage auf, ob das Strafverfahrensrecht dazu bestimmt ist, gesellschaftliche Erwartungen und politische Wahrnehmungen zu erfüllen, oder ob es sich primär an objektiven rechtsstaatlichen Maßstäben orientieren sollte. Diese Arbeit dekonstruiert diesen rechtspolitischen Ansatz und postuliert, dass das Strafverfahrensrecht nicht den gesellschaftlichen Erwartungshaltungen unterworfen sein darf, sondern stets eine distanzierte Position einnehmen sollte. Denn das Strafprozessrecht vermag den politisch geprägten Wahrnehmungen der Öffentlichkeit keinen rechtsstaatlich fundierten Schutzrahmen zu bieten und darf sich nicht an deren Schwankungen ausrichten.

AB - Das Strafprozessrecht steht unter Leistungsdruck. Gewünscht wird ein faires, effektives, funktionstüchtiges und zunehmend auch ein „integres“ Strafverfahren. Den Beweis der effizienten Gewährleistung prozeduraler Gerechtigkeit muss die Strafrechtspflege laufend neu erbringen, damit kein Teil der Gesellschaft ernsthaft befürchten muss, dass Schuldige den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen oder zu Unrecht übermäßig bestraft sowie Unschuldige verurteilt werden. Die rechtspolitische Dimension des Strafverfahrens reicht über die bloße Summe seiner gesetzlichen Regelungen hinaus. Dies zeigt sich besonders in der 5. GVG-Novelle, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Strafrechtspflege als normatives Ziel anerkennt. Diese Entwicklung wirft jedoch die grundsätzliche Frage auf, ob das Strafverfahrensrecht dazu bestimmt ist, gesellschaftliche Erwartungen und politische Wahrnehmungen zu erfüllen, oder ob es sich primär an objektiven rechtsstaatlichen Maßstäben orientieren sollte. Diese Arbeit dekonstruiert diesen rechtspolitischen Ansatz und postuliert, dass das Strafverfahrensrecht nicht den gesellschaftlichen Erwartungshaltungen unterworfen sein darf, sondern stets eine distanzierte Position einnehmen sollte. Denn das Strafprozessrecht vermag den politisch geprägten Wahrnehmungen der Öffentlichkeit keinen rechtsstaatlich fundierten Schutzrahmen zu bieten und darf sich nicht an deren Schwankungen ausrichten.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Strafrecht

KW - Integrität

KW - Strafprozessrecht

KW - GVG

KW - Resilienz

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 2025

SP - 82

EP - 95

JO - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)

JF - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)

SN - 2509-6826

IS - 2

ER -