Der Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz - Wie wirken sich die geplanten Änderungen auf das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer aus?
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: WPg - Die Wirtschaftsprüfung, Jahrgang 68, Nr. 10, 2015, S. 482-491.
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TY - JOUR
T1 - Der Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz - Wie wirken sich die geplanten Änderungen auf das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer aus?
AU - Velte, Patrick
PY - 2015
Y1 - 2015
N2 - Die europäische Reform zur Abschlussprüfung wurde mit der Neufassung der Achten Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für die Prüfung von Public lnterest Entities (PIE) im Jahr 2014 abgeschlossen. Während die modifizierte Achte EGRichtlinie bis zum 17.06.2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein Großteil der Regelungen aus der Prüferverordnung ebenfalls zu diesem Stichtag zwingend anzuwenden.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am27.03.2015 einen Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG-RefE) veröffentlicht und sich hierbei zur Ausübung der vielfältigen Mitgliedstaatenwahlrechte geäußert. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplante Ausgestaltung der Rotation und der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils von Prüf ungsausschüssen und der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Die übergeordnete Zielsetzung der Reformmaßnahmen ist die Stärkungder Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer.
AB - Die europäische Reform zur Abschlussprüfung wurde mit der Neufassung der Achten Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für die Prüfung von Public lnterest Entities (PIE) im Jahr 2014 abgeschlossen. Während die modifizierte Achte EGRichtlinie bis zum 17.06.2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein Großteil der Regelungen aus der Prüferverordnung ebenfalls zu diesem Stichtag zwingend anzuwenden.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am27.03.2015 einen Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG-RefE) veröffentlicht und sich hierbei zur Ausübung der vielfältigen Mitgliedstaatenwahlrechte geäußert. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplante Ausgestaltung der Rotation und der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils von Prüf ungsausschüssen und der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Die übergeordnete Zielsetzung der Reformmaßnahmen ist die Stärkungder Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer.
KW - Betriebswirtschaftslehre
UR - http://www.idw-verlag.de/idw/portal/d644392
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 68
SP - 482
EP - 491
JO - WPg - Die Wirtschaftsprüfung
JF - WPg - Die Wirtschaftsprüfung
SN - 0340-9031
IS - 10
ER -