Der Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz - Wie wirken sich die geplanten Änderungen auf das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer aus?

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@article{6de490bec36b42bbb1992e05b4656c28,
title = "Der Referentenentwurf f{\"u}r ein Abschlusspr{\"u}fungsreformgesetz - Wie wirken sich die geplanten {\"A}nderungen auf das Verh{\"a}ltnis zwischen Aufsichtsrat bzw. Pr{\"u}fungsausschuss und Abschlusspr{\"u}fer aus?",
abstract = "Die europ{\"a}ische Reform zur Abschlusspr{\"u}fung wurde mit der Neufassung der Achten Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 f{\"u}r die Pr{\"u}fung von Public lnterest Entities (PIE) im Jahr 2014 abgeschlossen. W{\"a}hrend die modifizierte Achte EGRichtlinie bis zum 17.06.2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein Gro{\ss}teil der Regelungen aus der  Pr{\"u}ferverordnung ebenfalls zu diesem Stichtag zwingend anzuwenden.Das Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz (BMJV) hat am27.03.2015 einen Referentenentwurf f{\"u}r ein Abschlusspr{\"u}fungsreformgesetz (AReG-RefE) ver{\"o}ffentlicht und sich hierbei zur Aus{\"u}bung der vielf{\"a}ltigen Mitgliedstaatenwahlrechte ge{\"a}u{\ss}ert. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplante Ausgestaltung der Rotation und der Vereinbarkeit von Pr{\"u}fung und Beratung des Abschlusspr{\"u}fers, des Anforderungs- und T{\"a}tigkeitsprofils von Pr{\"u}f ungsaussch{\"u}ssen und der Berichterstattung des Abschlusspr{\"u}fers. Die {\"u}bergeordnete Zielsetzung der Reformma{\ss}nahmen ist die St{\"a}rkungder Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat bzw. Pr{\"u}fungsausschuss und Abschlusspr{\"u}fer.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2015",
language = "Deutsch",
volume = "68",
pages = "482--491",
journal = "WPg - Die Wirtschaftspr{\"u}fung",
issn = "0340-9031",
publisher = "IDW Verlag",
number = "10",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Der Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz - Wie wirken sich die geplanten Änderungen auf das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer aus?

AU - Velte, Patrick

PY - 2015

Y1 - 2015

N2 - Die europäische Reform zur Abschlussprüfung wurde mit der Neufassung der Achten Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für die Prüfung von Public lnterest Entities (PIE) im Jahr 2014 abgeschlossen. Während die modifizierte Achte EGRichtlinie bis zum 17.06.2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein Großteil der Regelungen aus der  Prüferverordnung ebenfalls zu diesem Stichtag zwingend anzuwenden.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am27.03.2015 einen Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG-RefE) veröffentlicht und sich hierbei zur Ausübung der vielfältigen Mitgliedstaatenwahlrechte geäußert. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplante Ausgestaltung der Rotation und der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils von Prüf ungsausschüssen und der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Die übergeordnete Zielsetzung der Reformmaßnahmen ist die Stärkungder Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer.

AB - Die europäische Reform zur Abschlussprüfung wurde mit der Neufassung der Achten Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für die Prüfung von Public lnterest Entities (PIE) im Jahr 2014 abgeschlossen. Während die modifizierte Achte EGRichtlinie bis zum 17.06.2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein Großteil der Regelungen aus der  Prüferverordnung ebenfalls zu diesem Stichtag zwingend anzuwenden.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am27.03.2015 einen Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG-RefE) veröffentlicht und sich hierbei zur Ausübung der vielfältigen Mitgliedstaatenwahlrechte geäußert. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplante Ausgestaltung der Rotation und der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils von Prüf ungsausschüssen und der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Die übergeordnete Zielsetzung der Reformmaßnahmen ist die Stärkungder Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer.

KW - Betriebswirtschaftslehre

UR - http://www.idw-verlag.de/idw/portal/d644392

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 68

SP - 482

EP - 491

JO - WPg - Die Wirtschaftsprüfung

JF - WPg - Die Wirtschaftsprüfung

SN - 0340-9031

IS - 10

ER -

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