Der Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz - Wie wirken sich die geplanten Änderungen auf das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer aus?

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Die europäische Reform zur Abschlussprüfung wurde mit der Neufassung der Achten Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für die Prüfung von Public lnterest Entities (PIE) im Jahr 2014 abgeschlossen. Während die modifizierte Achte EGRichtlinie bis zum 17.06.2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein Großteil der Regelungen aus der  Prüferverordnung ebenfalls zu diesem Stichtag zwingend anzuwenden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am
27.03.2015 einen Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG-RefE) veröffentlicht und sich hierbei zur Ausübung der vielfältigen Mitgliedstaatenwahlrechte geäußert. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplante Ausgestaltung der Rotation und der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils von Prüf ungsausschüssen und der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Die übergeordnete Zielsetzung der Reformmaßnahmen ist die Stärkung
der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftWPg - Die Wirtschaftsprüfung
Jahrgang68
Ausgabenummer10
Seiten (von - bis)482-491
Anzahl der Seiten10
ISSN0340-9031
PublikationsstatusErschienen - 2015

Zugehörige Projekte

  • Audit reforms and accruals quality

    Projekt: Dissertationsprojekt