Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialpädagogik und Jugendpsychiatrie.

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Authors

  • Winfried Ramb
Der folgende Beitrag von Ramb wird hier in einer besonderen Situation zur Diskussion gestellt. Mit dem 1. Januar 1995 ist von fast allen Bundesländern § 10 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die durch die Auswirkungen einer psychischen Störung anhaltend seelisch behindert sind oder bei denen dies befürchtet werden muß, richtet sich der Anspruch auf Einghede¬
rungshilfe nunmehr an den Träger der Jugendhilfe. Damit ist eine weitere Dimension der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus dem Bereich Sozialpadagogik
und Fachleuten des Gebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden. Die Verwirklichung notwendiger Eingliederungshilfe setzt voraus, daß die daran Beteiligten Unterschiede ihrer Sichtweisen mit ihren jeweiligen Gründen zur Kenntnis nehmen und sich darüber ohne generelle Vorrangsansprüche verständigen können. Zu einem Austausch darüber können auch die hier von Ramb angestellten Überlegungen beitragen.
Titel in ÜbersetzungSome mental impediments in the collaboration of social pedagogy and adolescent psychiatry
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftPraxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie
Jahrgang44
Ausgabenummer5
Seiten (von - bis)181-186
Anzahl der Seiten6
ISSN0032-7034
DOIs
PublikationsstatusErschienen - 01.05.1995

    Fachgebiete

  • Sozialwesen
  • Adolescent, Adolescent Psychiatry, Child, Child Psychiatry, Combined Modality Therapy, Education, Special, Humans, Interprofessional Relations, Patient Care Team, Social Adjustment, Social Work, Psychiatric

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