Rosneft am Ende? Zum jüngsten Urteil des BVerwG betreffend die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland

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Rosneft am Ende? Zum jüngsten Urteil des BVerwG betreffend die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland. / Holterhus, Till Patrik; Siebrecht, Sven.
6 p. Berlin: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH. 2023, Verfassungsblog - On Matters Constitutional. (Verfassungsblog).

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abstract = "Als das Bundesministerium f{\"u}r Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im September des vergangenen Jahres zwei deutsche Tochtergesellschaften des russischen Staatskonzerns Rosneft unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur stellte (siehe BAnz AT 16.09.2022 B1, j{\"u}ngst verl{\"a}ngert durch BAnz AT 15.03.2023 B2), lie{\ss} die Reaktion aus Moskau nicht lange auf sich warten: Man werde mit allen zur Verf{\"u}gung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese „Zwangsenteignung“ vorgehen, verk{\"u}ndete Rosneft in einer Pressemitteilung und erhob {\"u}ber zwei an den betroffenen Tochtergesellschaften beteiligte Unternehmen Anfechtungsklagen vor dem BVerwG. Mit Urteil vom 14. M{\"a}rz 2023 hat das BVerwG diese Klagen nun als unbegr{\"u}ndet abgewiesen. Zwar steht die Ver{\"o}ffentlichung der Urteilsgr{\"u}nde noch aus. Gleichwohl offenbart eine entsprechende Pressemitteilung des BVerwG – bei aller juristischer Vorsicht, die solchen Mitteilungen entgegenzubringen ist – bereits entscheidende Erw{\"a}gungen des Gerichts, die zugleich zentrale rechtliche Fragen sich voraussichtlich anschlie{\ss}ender gerichtlicher Verfahren erkennen lassen.",
keywords = "Rechtswissenschaft, Bundesverwaltungsgericht, Eigentumsgarantie, Grundrechtsberechtigung, Kritische Infrastruktur, Rosneft, Unternehmerische Bet{\"a}tigungsfreiheit, Versorgungssicherheit",
author = "Holterhus, {Till Patrik} and Sven Siebrecht",
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RIS

TY - GEN

T1 - Rosneft am Ende?

T2 - Zum jüngsten Urteil des BVerwG betreffend die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland

AU - Holterhus, Till Patrik

AU - Siebrecht, Sven

PY - 2023/3/16

Y1 - 2023/3/16

N2 - Als das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im September des vergangenen Jahres zwei deutsche Tochtergesellschaften des russischen Staatskonzerns Rosneft unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur stellte (siehe BAnz AT 16.09.2022 B1, jüngst verlängert durch BAnz AT 15.03.2023 B2), ließ die Reaktion aus Moskau nicht lange auf sich warten: Man werde mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese „Zwangsenteignung“ vorgehen, verkündete Rosneft in einer Pressemitteilung und erhob über zwei an den betroffenen Tochtergesellschaften beteiligte Unternehmen Anfechtungsklagen vor dem BVerwG. Mit Urteil vom 14. März 2023 hat das BVerwG diese Klagen nun als unbegründet abgewiesen. Zwar steht die Veröffentlichung der Urteilsgründe noch aus. Gleichwohl offenbart eine entsprechende Pressemitteilung des BVerwG – bei aller juristischer Vorsicht, die solchen Mitteilungen entgegenzubringen ist – bereits entscheidende Erwägungen des Gerichts, die zugleich zentrale rechtliche Fragen sich voraussichtlich anschließender gerichtlicher Verfahren erkennen lassen.

AB - Als das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im September des vergangenen Jahres zwei deutsche Tochtergesellschaften des russischen Staatskonzerns Rosneft unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur stellte (siehe BAnz AT 16.09.2022 B1, jüngst verlängert durch BAnz AT 15.03.2023 B2), ließ die Reaktion aus Moskau nicht lange auf sich warten: Man werde mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese „Zwangsenteignung“ vorgehen, verkündete Rosneft in einer Pressemitteilung und erhob über zwei an den betroffenen Tochtergesellschaften beteiligte Unternehmen Anfechtungsklagen vor dem BVerwG. Mit Urteil vom 14. März 2023 hat das BVerwG diese Klagen nun als unbegründet abgewiesen. Zwar steht die Veröffentlichung der Urteilsgründe noch aus. Gleichwohl offenbart eine entsprechende Pressemitteilung des BVerwG – bei aller juristischer Vorsicht, die solchen Mitteilungen entgegenzubringen ist – bereits entscheidende Erwägungen des Gerichts, die zugleich zentrale rechtliche Fragen sich voraussichtlich anschließender gerichtlicher Verfahren erkennen lassen.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Bundesverwaltungsgericht

KW - Eigentumsgarantie

KW - Grundrechtsberechtigung

KW - Kritische Infrastruktur

KW - Rosneft

KW - Unternehmerische Betätigungsfreiheit

KW - Versorgungssicherheit

M3 - Beiträge in wissenschaftlichen Foren oder Weblogs

T3 - Verfassungsblog

PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH

CY - Berlin

ER -

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