Naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht bei zeitlich begrenzten Eingriffen in Natur und Landschaft: Anmerkungen am Beispiel vorübergehender Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich

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Die Frage, ob und inwieweit vorübergehende Beeinträchtigungen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und eine Pflicht zur Kompensation auslösen können, ist im Naturschutzrecht nicht ausdrücklich geregelt. Die in der Vergangenheit vor allem für vorübergehende Baustellen relevante Problematik ist mit der zunehmenden Errichtung von Flüchtlingsunterkünften besonders virulent geworden, wenn diese nur für eine begrenzte Zeit im Außenbereich aufgestellt und genutzt, die betroffenen Eingriffsflächen im Anschluss aber wieder rekultiviert und in den früheren Zustand zurückversetzt werden (sollen). Der Beitrag untersucht, inwieweit die Dauer einer Beeinträchtigung für die Annahme eines Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die damit gegebenenfalls verbundene Pflicht zur Kompensation von Bedeutung ist.
Translated title of the contributionDuty to compensate in accordance with the nature conservation law in temporally limited interferences in nature and landscape: Comments using the example of temporary refugee accommodations outdoors
Original languageGerman
JournalNatur und Recht
Volume40
Issue number1
Pages (from-to)34-44
Number of pages11
ISSN0172-1631
DOIs
Publication statusPublished - 01.01.2018
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  • Law