Agrarsubventionen als Gegenstand des Umweltinformations- und Informationsfreiheitsrechts

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Agrarsubventionen als Gegenstand des Umweltinformations- und Informationsfreiheitsrechts. / Schomerus, Thomas; Scheel , Benedikt.
In: ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht, Vol. 21, No. 4, 2010, p. 188-192.

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title = "Agrarsubventionen als Gegenstand des Umweltinformations- und Informationsfreiheitsrechts",
abstract = "Europ{\"a}ische Beihilfen f{\"u}r die Landwirtschaft machen den gr{\"o}{\ss}ten Anteil im EU-Etat aus und k{\"o}nnen zu Wettbewerbsverzerrungen f{\"u}hren. Die {\"O}ffentlichkeit hat daher ein gro{\ss}es Interesse an der Ver{\"o}ffentlichung von Daten {\"u}ber Agrarsubventionen. Dies betrifft die aktive Publikation, insbesondere durch die EU-Agrar-Transparenzverordnung Nr. 259/2008, wie auch den passiven Informationszugang auf Antrag. Nachdem sich mehrere Gerichte mit der Frage auseinandergesetzt hatten, ob ein Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem Umweltinformations- bzw. Informationsfreiheitsgesetz besteht, hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2009 entschieden, dass die Herausgabe derartiger Informationen nicht unter Berufung auf den Ausnahmetatbestand des Schutzes von Betriebs- und Gesch{\"a}ftsgeheimnissen verweigert werden darf.",
keywords = "Wirtschaftsrecht",
author = "Thomas Schomerus and Benedikt Scheel",
year = "2010",
language = "Deutsch",
volume = "21",
pages = "188--192",
journal = "ZUR - Zeitschrift f{\"u}r Umweltrecht",
issn = "0943-383X",
publisher = "Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG",
number = "4",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Agrarsubventionen als Gegenstand des Umweltinformations- und Informationsfreiheitsrechts

AU - Schomerus, Thomas

AU - Scheel , Benedikt

PY - 2010

Y1 - 2010

N2 - Europäische Beihilfen für die Landwirtschaft machen den größten Anteil im EU-Etat aus und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Öffentlichkeit hat daher ein großes Interesse an der Veröffentlichung von Daten über Agrarsubventionen. Dies betrifft die aktive Publikation, insbesondere durch die EU-Agrar-Transparenzverordnung Nr. 259/2008, wie auch den passiven Informationszugang auf Antrag. Nachdem sich mehrere Gerichte mit der Frage auseinandergesetzt hatten, ob ein Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem Umweltinformations- bzw. Informationsfreiheitsgesetz besteht, hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2009 entschieden, dass die Herausgabe derartiger Informationen nicht unter Berufung auf den Ausnahmetatbestand des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert werden darf.

AB - Europäische Beihilfen für die Landwirtschaft machen den größten Anteil im EU-Etat aus und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Öffentlichkeit hat daher ein großes Interesse an der Veröffentlichung von Daten über Agrarsubventionen. Dies betrifft die aktive Publikation, insbesondere durch die EU-Agrar-Transparenzverordnung Nr. 259/2008, wie auch den passiven Informationszugang auf Antrag. Nachdem sich mehrere Gerichte mit der Frage auseinandergesetzt hatten, ob ein Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem Umweltinformations- bzw. Informationsfreiheitsgesetz besteht, hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2009 entschieden, dass die Herausgabe derartiger Informationen nicht unter Berufung auf den Ausnahmetatbestand des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert werden darf.

KW - Wirtschaftsrecht

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 21

SP - 188

EP - 192

JO - ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht

JF - ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht

SN - 0943-383X

IS - 4

ER -