§ 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte
Research output: Journal contributions › Journal articles › Education
Authors
Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 9/2016 befasste sich mit den von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten und Rechtsgütern. Dabei ließ er das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (ReaG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) außen vor. Grund hierfür war, dass beide Rechte einer eingehenderen Vorstellung bedürfen. Zu ihnen hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die teils erheblich von der »normalen« Prüfung des Tatbestands des § 823 Abs. 1 BGB abweicht.[1] Aufgabe des folgenden Beitrags wird daher sein, die wichtigsten Kenntnisse zu diesen zwei Rechten zu vermitteln.
Original language | German |
---|---|
Journal | JURA - Juristische Ausbildung |
Volume | 38 |
Issue number | 12 |
Pages (from-to) | 1374–1379 |
Number of pages | 5 |
ISSN | 0170-1452 |
DOIs | |
Publication status | Published - 01.01.2016 |
Externally published | Yes |
- Law