Kinderbilder in den sozialen Netzwerken – Wenn Eltern posten

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Das Posten von Kinderfotos in den sozialen Netzwerken gehört für viele Eltern zum Alltag.Doch wie ist diese Praxis rechtlich zu bewerten? Der Beitrag analysiert den Rechtsrahmen des sog. Sharenting und erklärt, warum zum Upload von Fotos der eigenen Kinder eine Einwilligung des einwilligungsfähigen Kindes oder eines Ergänzungspflegers erforderlich ist. Außerdem zeigt er auf, wie sich die Diskrepanz zwischen rechtlicher Bewertung und gelebter Praxis des Sharenting überwinden lässt.
Original languageGerman
JournalJuristenzeitung
Volume80
Issue number14
Pages (from-to)662 - 671
Number of pages10
ISSN0022-6882
DOIs
Publication statusPublished - 18.07.2025

    Research areas

  • Law

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