§ 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte

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§ 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte. / Croon-Gestefeld, Johanna.

In: JURA - Juristische Ausbildung, Vol. 38, No. 12, 01.01.2016, p. 1374–1379.

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Croon-Gestefeld J. § 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte. JURA - Juristische Ausbildung. 2016 Jan 1;38(12):1374–1379. doi: 10.1515/jura-2016-0276

Bibtex

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RIS

TY - JOUR

T1 - § 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte

AU - Croon-Gestefeld, Johanna

PY - 2016/1/1

Y1 - 2016/1/1

N2 - Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 9/2016 befasste sich mit den von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten und Rechtsgütern. Dabei ließ er das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (ReaG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) außen vor. Grund hierfür war, dass beide Rechte einer eingehenderen Vorstellung bedürfen. Zu ihnen hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die teils erheblich von der »normalen« Prüfung des Tatbestands des § 823 Abs. 1 BGB abweicht.[1] Aufgabe des folgenden Beitrags wird daher sein, die wichtigsten Kenntnisse zu diesen zwei Rechten zu vermitteln.

AB - Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 9/2016 befasste sich mit den von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten und Rechtsgütern. Dabei ließ er das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (ReaG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) außen vor. Grund hierfür war, dass beide Rechte einer eingehenderen Vorstellung bedürfen. Zu ihnen hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die teils erheblich von der »normalen« Prüfung des Tatbestands des § 823 Abs. 1 BGB abweicht.[1] Aufgabe des folgenden Beitrags wird daher sein, die wichtigsten Kenntnisse zu diesen zwei Rechten zu vermitteln.

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.1515/jura-2016-0276

DO - 10.1515/jura-2016-0276

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 38

SP - 1374

EP - 1379

JO - JURA - Juristische Ausbildung

JF - JURA - Juristische Ausbildung

SN - 0170-1452

IS - 12

ER -

DOI

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