§ 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte
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In: JURA - Juristische Ausbildung, Vol. 38, No. 12, 01.01.2016, p. 1374–1379.
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RIS
TY - JOUR
T1 - § 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte
AU - Croon-Gestefeld, Johanna
PY - 2016/1/1
Y1 - 2016/1/1
N2 - Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 9/2016 befasste sich mit den von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten und Rechtsgütern. Dabei ließ er das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (ReaG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) außen vor. Grund hierfür war, dass beide Rechte einer eingehenderen Vorstellung bedürfen. Zu ihnen hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die teils erheblich von der »normalen« Prüfung des Tatbestands des § 823 Abs. 1 BGB abweicht.[1] Aufgabe des folgenden Beitrags wird daher sein, die wichtigsten Kenntnisse zu diesen zwei Rechten zu vermitteln.
AB - Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 9/2016 befasste sich mit den von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten und Rechtsgütern. Dabei ließ er das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (ReaG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) außen vor. Grund hierfür war, dass beide Rechte einer eingehenderen Vorstellung bedürfen. Zu ihnen hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die teils erheblich von der »normalen« Prüfung des Tatbestands des § 823 Abs. 1 BGB abweicht.[1] Aufgabe des folgenden Beitrags wird daher sein, die wichtigsten Kenntnisse zu diesen zwei Rechten zu vermitteln.
KW - Rechtswissenschaft
U2 - 10.1515/jura-2016-0276
DO - 10.1515/jura-2016-0276
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 38
SP - 1374
EP - 1379
JO - JURA - Juristische Ausbildung
JF - JURA - Juristische Ausbildung
SN - 0170-1452
IS - 12
ER -