§ 823 Abs. 1 BGB: Die Rahmenrechte

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Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 9/2016 befasste sich mit den von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten und Rechtsgütern. Dabei ließ er das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (ReaG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) außen vor. Grund hierfür war, dass beide Rechte einer eingehenderen Vorstellung bedürfen. Zu ihnen hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die teils erheblich von der »normalen« Prüfung des Tatbestands des § 823 Abs. 1 BGB abweicht.[1] Aufgabe des folgenden Beitrags wird daher sein, die wichtigsten Kenntnisse zu diesen zwei Rechten zu vermitteln.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftJURA - Juristische Ausbildung
Jahrgang38
Ausgabenummer12
Seiten (von - bis)1374–1379
Anzahl der Seiten5
ISSN0170-1452
DOIs
PublikationsstatusErschienen - 01.01.2016
Extern publiziertJa

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