Stellvertretung als allgemeines Rechtsinstitut - zu Theorie, Dogmatik und Reichweite des Repräsentationsprinzips
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: ZfPW - Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft, Jahrgang 6, Nr. 2, 04.2020, S. 150-188.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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TY - JOUR
T1 - Stellvertretung als allgemeines Rechtsinstitut - zu Theorie, Dogmatik und Reichweite des Repräsentationsprinzips
AU - Klingbeil, Stefan
PY - 2020/4
Y1 - 2020/4
N2 - Die Stellvertretung gehört zu den zentralen Rechtsinstituten des heutigen Privatrechts. Eine befriedigende Klärung von Grundlagen und Grenzen des Repräsentationsprinzips steht jedoch nach wie vor aus. Der Beitrag legt dar, dass sich die §§ BGB § 164 ff. BGB nur dann harmonisch in die Strukturen des Bürgerlichen Rechts einfügen, wenn man dem Geschäftsherrn nicht lediglich die Rechtswirkungen des Vertretergeschäfts zurechnet, sondern das Vertreterverhalten als solches. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Tragweite des Stellvertretungsgedankens im Recht der natürlichen Personen ausgeleuchtet, wobei gezeigt wird, dass auch die Rechtsfiguren des Besitzdieners (§ BGB § 855 BGB) und des Erfüllungsgehilfen (§ BGB § 278 BGB) prokuratorisch zu deuten sind. Im letzten Schritt arbeitet der Beitrag schließlich heraus, wie sich die Zurechnungsstrukturen bei der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen miteinander synchronisieren lassen.
AB - Die Stellvertretung gehört zu den zentralen Rechtsinstituten des heutigen Privatrechts. Eine befriedigende Klärung von Grundlagen und Grenzen des Repräsentationsprinzips steht jedoch nach wie vor aus. Der Beitrag legt dar, dass sich die §§ BGB § 164 ff. BGB nur dann harmonisch in die Strukturen des Bürgerlichen Rechts einfügen, wenn man dem Geschäftsherrn nicht lediglich die Rechtswirkungen des Vertretergeschäfts zurechnet, sondern das Vertreterverhalten als solches. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Tragweite des Stellvertretungsgedankens im Recht der natürlichen Personen ausgeleuchtet, wobei gezeigt wird, dass auch die Rechtsfiguren des Besitzdieners (§ BGB § 855 BGB) und des Erfüllungsgehilfen (§ BGB § 278 BGB) prokuratorisch zu deuten sind. Im letzten Schritt arbeitet der Beitrag schließlich heraus, wie sich die Zurechnungsstrukturen bei der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen miteinander synchronisieren lassen.
KW - Rechtswissenschaft
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 6
SP - 150
EP - 188
JO - ZfPW - Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft
JF - ZfPW - Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft
SN - 2363-4960
IS - 2
ER -