Stellvertretung als allgemeines Rechtsinstitut - zu Theorie, Dogmatik und Reichweite des Repräsentationsprinzips

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Stellvertretung als allgemeines Rechtsinstitut - zu Theorie, Dogmatik und Reichweite des Repräsentationsprinzips. / Klingbeil, Stefan.
In: ZfPW - Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft, Vol. 6, No. 2, 04.2020, p. 150-188.

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title = "Stellvertretung als allgemeines Rechtsinstitut - zu Theorie, Dogmatik und Reichweite des Repr{\"a}sentationsprinzips",
abstract = "Die Stellvertretung geh{\"o}rt zu den zentralen Rechtsinstituten des heutigen Privatrechts. Eine befriedigende Kl{\"a}rung von Grundlagen und Grenzen des Repr{\"a}sentationsprinzips steht jedoch nach wie vor aus. Der Beitrag legt dar, dass sich die §§ BGB § 164 ff. BGB nur dann harmonisch in die Strukturen des B{\"u}rgerlichen Rechts einf{\"u}gen, wenn man dem Gesch{\"a}ftsherrn nicht lediglich die Rechtswirkungen des Vertretergesch{\"a}fts zurechnet, sondern das Vertreterverhalten als solches. Auf dieser Grundlage wird anschlie{\ss}end die Tragweite des Stellvertretungsgedankens im Recht der nat{\"u}rlichen Personen ausgeleuchtet, wobei gezeigt wird, dass auch die Rechtsfiguren des Besitzdieners (§ BGB § 855 BGB) und des Erf{\"u}llungsgehilfen (§ BGB § 278 BGB) prokuratorisch zu deuten sind. Im letzten Schritt arbeitet der Beitrag schlie{\ss}lich heraus, wie sich die Zurechnungsstrukturen bei der Vertretung von nat{\"u}rlichen und juristischen Personen miteinander synchronisieren lassen.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Stefan Klingbeil",
year = "2020",
month = apr,
language = "Deutsch",
volume = "6",
pages = "150--188",
journal = "ZfPW - Zeitschrift f{\"u}r die gesamte Privatrechtswissenschaft",
issn = "2363-4960",
publisher = "C.H. Beck Verlag",
number = "2",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Stellvertretung als allgemeines Rechtsinstitut - zu Theorie, Dogmatik und Reichweite des Repräsentationsprinzips

AU - Klingbeil, Stefan

PY - 2020/4

Y1 - 2020/4

N2 - Die Stellvertretung gehört zu den zentralen Rechtsinstituten des heutigen Privatrechts. Eine befriedigende Klärung von Grundlagen und Grenzen des Repräsentationsprinzips steht jedoch nach wie vor aus. Der Beitrag legt dar, dass sich die §§ BGB § 164 ff. BGB nur dann harmonisch in die Strukturen des Bürgerlichen Rechts einfügen, wenn man dem Geschäftsherrn nicht lediglich die Rechtswirkungen des Vertretergeschäfts zurechnet, sondern das Vertreterverhalten als solches. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Tragweite des Stellvertretungsgedankens im Recht der natürlichen Personen ausgeleuchtet, wobei gezeigt wird, dass auch die Rechtsfiguren des Besitzdieners (§ BGB § 855 BGB) und des Erfüllungsgehilfen (§ BGB § 278 BGB) prokuratorisch zu deuten sind. Im letzten Schritt arbeitet der Beitrag schließlich heraus, wie sich die Zurechnungsstrukturen bei der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen miteinander synchronisieren lassen.

AB - Die Stellvertretung gehört zu den zentralen Rechtsinstituten des heutigen Privatrechts. Eine befriedigende Klärung von Grundlagen und Grenzen des Repräsentationsprinzips steht jedoch nach wie vor aus. Der Beitrag legt dar, dass sich die §§ BGB § 164 ff. BGB nur dann harmonisch in die Strukturen des Bürgerlichen Rechts einfügen, wenn man dem Geschäftsherrn nicht lediglich die Rechtswirkungen des Vertretergeschäfts zurechnet, sondern das Vertreterverhalten als solches. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Tragweite des Stellvertretungsgedankens im Recht der natürlichen Personen ausgeleuchtet, wobei gezeigt wird, dass auch die Rechtsfiguren des Besitzdieners (§ BGB § 855 BGB) und des Erfüllungsgehilfen (§ BGB § 278 BGB) prokuratorisch zu deuten sind. Im letzten Schritt arbeitet der Beitrag schließlich heraus, wie sich die Zurechnungsstrukturen bei der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen miteinander synchronisieren lassen.

KW - Rechtswissenschaft

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 6

SP - 150

EP - 188

JO - ZfPW - Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft

JF - ZfPW - Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft

SN - 2363-4960

IS - 2

ER -