Mögliche Einbettung der neuen nichtfinanziellen Erklärung in die handelsrechtliche Unternehmenspublizität und -prüfung. Erkenntnisse aus den Stellungnahmen zum Konzeptpapier des BMJV zur nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie

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Nach der RL 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) müssen große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt künftig eine nichtfinanzielle Erklärung publizieren. Zwei zentrale Mitgliedstaatenwahlrechte beim Ausweis und bei der Prüfung sind zu beachten. So kann die nichtfinanzielle Erklärung in den (Konzern-)Lagebericht eingegliedert oder ein separater Bericht erstellt werden (z.B. Nachhaltigkeits- oder integrierter Bericht). Ferner können sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, die Erklärung neben der verbindlichen formellen Prüfung auch einer materiellen Beurteilung zu unterziehen. In Vorbereitung zur Richtlinienumsetzung hatte das BMJV am 27.04.2015 ein Konzeptpapier veröffentlicht und der Öffentlichkeit bis zum 10.07.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen lässt erste Rückschlüsse zu, wie der für Herbst 2015 erwartete RefE aussehen könnte.
OriginalspracheDeutsch
AufsatznummerDB1046571
ZeitschriftDer Betrieb
Jahrgang68
Ausgabenummer39
Seiten (von - bis)2217-2223
Anzahl der Seiten7
ISSN0005-9935
PublikationsstatusErschienen - 2015

Zugehörige Projekte

  • Corporate governance and CSR/IR reporting

    Projekt: Forschung