Mögliche Einbettung der neuen nichtfinanziellen Erklärung in die handelsrechtliche Unternehmenspublizität und -prüfung. Erkenntnisse aus den Stellungnahmen zum Konzeptpapier des BMJV zur nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Transfer
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in: Der Betrieb, Jahrgang 68, Nr. 39, DB1046571, 2015, S. 2217-2223.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Transfer
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T1 - Mögliche Einbettung der neuen nichtfinanziellen Erklärung in die handelsrechtliche Unternehmenspublizität und -prüfung.
T2 - Erkenntnisse aus den Stellungnahmen zum Konzeptpapier des BMJV zur nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie
AU - Müller, Stefan
AU - Stawinoga, Martin
AU - Velte, Patrick
PY - 2015
Y1 - 2015
N2 - Nach der RL 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) müssen große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt künftig eine nichtfinanzielle Erklärung publizieren. Zwei zentrale Mitgliedstaatenwahlrechte beim Ausweis und bei der Prüfung sind zu beachten. So kann die nichtfinanzielle Erklärung in den (Konzern-)Lagebericht eingegliedert oder ein separater Bericht erstellt werden (z.B. Nachhaltigkeits- oder integrierter Bericht). Ferner können sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, die Erklärung neben der verbindlichen formellen Prüfung auch einer materiellen Beurteilung zu unterziehen. In Vorbereitung zur Richtlinienumsetzung hatte das BMJV am 27.04.2015 ein Konzeptpapier veröffentlicht und der Öffentlichkeit bis zum 10.07.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen lässt erste Rückschlüsse zu, wie der für Herbst 2015 erwartete RefE aussehen könnte.
AB - Nach der RL 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) müssen große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt künftig eine nichtfinanzielle Erklärung publizieren. Zwei zentrale Mitgliedstaatenwahlrechte beim Ausweis und bei der Prüfung sind zu beachten. So kann die nichtfinanzielle Erklärung in den (Konzern-)Lagebericht eingegliedert oder ein separater Bericht erstellt werden (z.B. Nachhaltigkeits- oder integrierter Bericht). Ferner können sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, die Erklärung neben der verbindlichen formellen Prüfung auch einer materiellen Beurteilung zu unterziehen. In Vorbereitung zur Richtlinienumsetzung hatte das BMJV am 27.04.2015 ein Konzeptpapier veröffentlicht und der Öffentlichkeit bis zum 10.07.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen lässt erste Rückschlüsse zu, wie der für Herbst 2015 erwartete RefE aussehen könnte.
KW - Betriebswirtschaftslehre
KW - Nachhaltigkeitswissenschaft
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 68
SP - 2217
EP - 2223
JO - Der Betrieb
JF - Der Betrieb
SN - 0005-9935
IS - 39
M1 - DB1046571
ER -