Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche in mehrstufigen Absatzverhältnissen: ein europäischer Kontrapunkt zum U.S.-Antitrust-Recht

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Kommt es aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes zu Preisüberhöhungen, so steht Betroffenen sowohl im anglo-amerikanischen als auch im europäischen Rechtskreis die Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber den Kartellbeteiligten offen. Während der U.S. Supreme Court die Anspruchsberechtigung jedoch bereits 1974 auf die unmittelbaren Abnehmer der Kartellanten beschränkte, war die Reichweite der Anspruchsberechtigung im europäischen Rechtskreis bislang höchst umstritten. In der jüngeren Vergangenheit haben mehrere Gerichte in den europäischen Mitgliedstaaten die Anspruchsberechtigung sämtlicher Betroffener innerhalb einer mehrstufigen Abnehmerkette bejaht. Auch der BGH hat sich in einem Urteil vom 28. 6. 2011 in der Rechtssache "ORWI" dieser Tendenz angeschlossen, zeigt jedoch deutlich die Grenzen kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche auf: Die Geschädigten tragen die Beweislast für den Schaden und dessen kartellbedingte Kausalität. Sofern sie den Schaden durch eine Preiserhöhung zu Lasten der nachfolgenden Abnehmerstufe ausgeglichen haben, müssen sie sich diesen weitergewälzten Betrag im Wege der Vorteilsausgleichung auf die Schadensersatzsumme anrechnen lassen. Ähnliche Ansätze zeigen sich bislang in England, Frankreich und Italien. Die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten knüpfen auf diese Weise an die traditionellen Eckpfeiler des Kompensationsprinzips an, während im anglo-amerikanischen Rechtskreis bislang noch die verhaltenssteuernde Funktion des Kartellzivilrechts im Vordergrund steht. Die nachfolgende Untersuchung beleuchtet die Hintergründe dieser unterschiedlichen Herangehensweisen und sucht Wege zur Koordinierung von Parallelklagen und zur Vermeidung einer unbilligen Über- oder Unterkompensation der Geschädigten.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftRecht der Internationalen Wirtschaft
Jahrgang58
Ausgabenummer7
Seiten (von - bis)470-478
Anzahl der Seiten9
ISSN0340-7926
PublikationsstatusErschienen - 2012
Extern publiziertJa