Jugendhilfe ab 18! Ombudschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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Junge Erwachsene haben laut geltender Rechtslage - insbesondere vor dem Hintergrund möglicher subjektiver Rechtsansprüche - umfängliche Leistungsansprüche auf Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII - umfängliche Leistungsansprüche auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund, dass die geltenden Rechte junger Volljähriger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig negiert werden, kommt ombudschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten in der Arbeit mit jungen Erwachsenen eine besondere Rolle zu. Der Beitrag führt in die Grundlagen der Arbeit von Jugendhilfe-Ombudstellen ein, veranschaulicht auf welche Weisen junge Volljährige regelmäßig aus der Kinder- und Jugendhilfe herausgedrängt werden, und weist abschließend auf Möglichkeiten der ombudschaftlichen Unterstützung für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen hin.
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Jugendhilfe |
Jahrgang | 57 |
Ausgabenummer | 6 |
Seiten (von - bis) | 578-586 |
ISSN | 0022-5940 |
Publikationsstatus | Erschienen - 12.2019 |
- Erziehungswissenschaften
- Sozialwesen - Jugendhilfe, Ombudschaft in der Jugendhilfe, Jugendhilfe für junge Volljährige
- Rechtswissenschaft