Jugendhilfe ab 18! Ombudschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Junge Erwachsene haben laut geltender Rechtslage - insbesondere vor dem Hintergrund möglicher subjektiver Rechtsansprüche - umfängliche Leistungsansprüche auf Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII - umfängliche Leistungsansprüche auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund, dass die geltenden Rechte junger Volljähriger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig negiert werden, kommt ombudschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten in der Arbeit mit jungen Erwachsenen eine besondere Rolle zu. Der Beitrag führt in die Grundlagen der Arbeit von Jugendhilfe-Ombudstellen ein, veranschaulicht auf welche Weisen junge Volljährige regelmäßig aus der Kinder- und Jugendhilfe herausgedrängt werden, und weist abschließend auf Möglichkeiten der ombudschaftlichen Unterstützung für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen hin.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftJugendhilfe
Jahrgang57
Ausgabenummer6
Seiten (von - bis)578-586
ISSN0022-5940
PublikationsstatusErschienen - 12.2019