Jugendhilfe ab 18! Ombudschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: Jugendhilfe, Jahrgang 57, Nr. 6, 12.2019, S. 578-586.
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TY - JOUR
T1 - Jugendhilfe ab 18! Ombudschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII
AU - Sandermann, Philipp
PY - 2019/12
Y1 - 2019/12
N2 - Junge Erwachsene haben laut geltender Rechtslage - insbesondere vor dem Hintergrund möglicher subjektiver Rechtsansprüche - umfängliche Leistungsansprüche auf Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII - umfängliche Leistungsansprüche auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund, dass die geltenden Rechte junger Volljähriger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig negiert werden, kommt ombudschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten in der Arbeit mit jungen Erwachsenen eine besondere Rolle zu. Der Beitrag führt in die Grundlagen der Arbeit von Jugendhilfe-Ombudstellen ein, veranschaulicht auf welche Weisen junge Volljährige regelmäßig aus der Kinder- und Jugendhilfe herausgedrängt werden, und weist abschließend auf Möglichkeiten der ombudschaftlichen Unterstützung für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen hin.
AB - Junge Erwachsene haben laut geltender Rechtslage - insbesondere vor dem Hintergrund möglicher subjektiver Rechtsansprüche - umfängliche Leistungsansprüche auf Jugendhilfeleistungen gem. § 41 SGB VIII - umfängliche Leistungsansprüche auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund, dass die geltenden Rechte junger Volljähriger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig negiert werden, kommt ombudschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten in der Arbeit mit jungen Erwachsenen eine besondere Rolle zu. Der Beitrag führt in die Grundlagen der Arbeit von Jugendhilfe-Ombudstellen ein, veranschaulicht auf welche Weisen junge Volljährige regelmäßig aus der Kinder- und Jugendhilfe herausgedrängt werden, und weist abschließend auf Möglichkeiten der ombudschaftlichen Unterstützung für junge Volljährige bei der Inanspruchnahme individueller Jugendhilfeleistungen hin.
KW - Erziehungswissenschaften
KW - Sozialwesen
KW - Jugendhilfe
KW - Ombudschaft in der Jugendhilfe
KW - Jugendhilfe für junge Volljährige
KW - Rechtswissenschaft
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 57
SP - 578
EP - 586
JO - Jugendhilfe
JF - Jugendhilfe
SN - 0022-5940
IS - 6
ER -