Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialpädagogik und Jugendpsychiatrie.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Kommentare / Debatten / Berichte › Forschung
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in: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, Jahrgang 44, Nr. 5, 01.05.1995, S. 181-186.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Kommentare / Debatten / Berichte › Forschung
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TY - JOUR
T1 - Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialpädagogik und Jugendpsychiatrie.
AU - Ramb, Winfried
PY - 1995/5/1
Y1 - 1995/5/1
N2 - Der folgende Beitrag von Ramb wird hier in einer besonderen Situation zur Diskussion gestellt. Mit dem 1. Januar 1995 ist von fast allen Bundesländern § 10 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die durch die Auswirkungen einer psychischen Störung anhaltend seelisch behindert sind oder bei denen dies befürchtet werden muß, richtet sich der Anspruch auf Einghede¬rungshilfe nunmehr an den Träger der Jugendhilfe. Damit ist eine weitere Dimension der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus dem Bereich Sozialpadagogikund Fachleuten des Gebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden. Die Verwirklichung notwendiger Eingliederungshilfe setzt voraus, daß die daran Beteiligten Unterschiede ihrer Sichtweisen mit ihren jeweiligen Gründen zur Kenntnis nehmen und sich darüber ohne generelle Vorrangsansprüche verständigen können. Zu einem Austausch darüber können auch die hier von Ramb angestellten Überlegungen beitragen.
AB - Der folgende Beitrag von Ramb wird hier in einer besonderen Situation zur Diskussion gestellt. Mit dem 1. Januar 1995 ist von fast allen Bundesländern § 10 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die durch die Auswirkungen einer psychischen Störung anhaltend seelisch behindert sind oder bei denen dies befürchtet werden muß, richtet sich der Anspruch auf Einghede¬rungshilfe nunmehr an den Träger der Jugendhilfe. Damit ist eine weitere Dimension der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus dem Bereich Sozialpadagogikund Fachleuten des Gebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden. Die Verwirklichung notwendiger Eingliederungshilfe setzt voraus, daß die daran Beteiligten Unterschiede ihrer Sichtweisen mit ihren jeweiligen Gründen zur Kenntnis nehmen und sich darüber ohne generelle Vorrangsansprüche verständigen können. Zu einem Austausch darüber können auch die hier von Ramb angestellten Überlegungen beitragen.
KW - Sozialwesen
KW - Adolescent
KW - Adolescent Psychiatry
KW - Child
KW - Child Psychiatry
KW - Combined Modality Therapy
KW - Education, Special
KW - Humans
KW - Interprofessional Relations
KW - Patient Care Team
KW - Social Adjustment
KW - Social Work, Psychiatric
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=0029299081&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.25656/01:2733
DO - 10.25656/01:2733
M3 - Kommentare / Debatten / Berichte
C2 - 7675753
AN - SCOPUS:0029299081
VL - 44
SP - 181
EP - 186
JO - Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie
JF - Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie
SN - 0032-7034
IS - 5
ER -